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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo liebe Leute,
    ich arbeite aktuell in der Inneren Medizin als Assistenzarzt und habe wie manch anderer Kollege in unserer großen Abteilung die Empfehlung vom Chef bekommen, so langsam die massive Menge an Überstunden und die Resturlaubstage aus dem letzten Jahr, die ich nach zäher Diskussion mit der PA in dieses Jahr mitnehmen durfte, abzugelten. Da ich sowieso mit der Allgemeinmedizin liebäugele und ab dem übernächsten Jahr wechseln möchte hatte ich überlegt, jeden Monat eine Woche in einer mir sehr wohlgesonnenen Weiterbildungspraxis zu arbeiten. Trotzdem hätte ich noch genug Resturlaub übrig.

    Meine Frage wäre, ob diese Zeit dann später auch als "Weiterbildungszeit" gelten würde. Habt ihr Erfahrung damit? Ich würde es dann nicht als "Honorararzt" machen, sondern als "Weiterbildungsassistent". Ich muss aber gleichzeitig zugeben, dass ich mich mit dem finanziellen Unterbau dieses Vorhabens noch nicht auseinandergestzt habe und aktuell Orientierungsschwierigkeiten habe. Würde mich über Antworten sehr freuen. Wahrscheinlich befinde ich mich komplett auf dem Holzweg



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich glaube nicht, dass Arbeit, die du im Erholungsurlaub erbringst, irgendwo angerechnet würde...
    Unabhängig von den rechtlichen Bedingungen und der Anrechnung kenne ich allerdings eine Praxis, wo das innerfamiliär so gemacht wird, dass die Kinder des Allgemeinmediziners in seiner Praxis mitarbeiten, wenn sie Urlaub/FZA haben.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht, dass Arbeit, die du im Erholungsurlaub erbringst, irgendwo angerechnet würde...
    Unabhängig von den rechtlichen Bedingungen und der Anrechnung kenne ich allerdings eine Praxis, wo das innerfamiliär so gemacht wird, dass die Kinder des Allgemeinmediziners in seiner Praxis mitarbeiten, wenn sie Urlaub/FZA haben.
    Das kenne ich auch von meiner Lieblingspizzeria. Der Azubisohn und die Studententochter sind zu Urlaubs- und Semesterferienzeiten immer anzutreffen
    Spaß beiseite hätte ich trotz meines Vorhabens noch 2x "Eigenurlaub" übrig, da die Überstunden, die wir durch die Übernahme der chirurgischen Dienste hatten, sonst nicht abzubauen sind. Die GF hat auch Interesse an einer solchen Lösung, da wir aktuell wirklich wenig zu tun haben. Insofern wäre echte Erholung auch kein Problem.



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  4. #4
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht, dass Arbeit, die du im Erholungsurlaub erbringst, irgendwo angerechnet würde...
    Die Urlaubszeiten und FZA sind ja im normalen Arbeitsverhältnis auch vorhanden und keine "Fehlzeiten", die bei der Weiterbildung herausgerechnet werden. Ich gehe daher davon aus, daß die Weiterbildung ganz normal bis zum Ende des Arbeitsverhältnis angerechnet wird, aber halt bei Deinem Arbeitgeber.
    Was anderes ist das nur mit unbezahltem Zusatzurlaub oder Kurzarbeit.

    Wenn du zwischenzeitlich einen zweiten AG hast, kannst Du dort ja definitionsgemäß nicht Vollzeit arbeiten, 2 Vollzeitstellen gleichzeitig geht ja nicht. Von daher wird Dir die Praxiszeit eher nicht angerechnet.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  5. #5
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich meinte eher, dass die Zeiten, die er im Urlaub in einer allgemeinmedizinischen Praxis quasi die Allgemeinmediziner-Weiterbildung zusätzlich macht, nicht für diese angerechnet werden können. Für die jetzige Weiterbildungszeit Innere gelten Urlaube und FZA natürlich.
    Ich weiß außerdem nicht, ob der aktuelle Arbeitgeber der Nebentätigkeit im Urlaub in einer Allgemeinmed.Praxis nicht widersprechen würde. Erholungsurlaub und Nebentätigkeit widersprechen sich.
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