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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Das Problem ist DAS hier:
    "Der EU-Richtlinie zufolge setze eine automatische Berufsanerkennung innerhalb der EU voraus, dass das Humanmedizinstudium „an einer Universität oder unter der Aufsicht ei*ner Universität“ erfolge. Die EDU sei jedoch in Malta nicht als „university“, sondern ledig*lich als „higher education institution“ lizensiert worden, also eine Stufe tiefer, erklärte die ZAB dem Deutschen Ärzteblatt.

    Allein deshalb würde der Masterabschluss in Malta nicht als ärztliche Qualifikation aner*kannt werden. Darüber hinaus wäre die ärztliche Ausbildung mit dem Master nicht voll*ständig abgeschlossen, da in Malta im Anschluss an das Medizinstudium ein praktischer Dienst absolviert werden müsse, zu dem EDU-Studierende jedoch nicht zugelassen wür*den."

    Der Abschluss ist auch in Malta nicht als ärztliche Qualifikation anerkannt und das Studium findet nicht an einer Universität statt. Im Gegensatz zu einem Medizinstudium an einer rumänischen Uni.
    Das ist richtig. Nach diesem Artikel hat die EDU jedoch mit der medizinischen Universiät Masstricht einen Vertrag über die Aufsicht geschlossen. Das heißt nun erfüllt die EDU die EU Richtlinie hinsichtlich der „Aufsicht einer Universität“.



  2. #22
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    Vorsicht gewagte These:

    Hat noch jemand das StarterStudent kein startender Student ist, sondern viel mehr einer der Studenten zum Starten an ?seiner? Online-Uni werben will?



  3. #23
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    Zitat Zitat von LaCorr Beitrag anzeigen
    Vorsicht gewagte These:

    Hat noch jemand das StarterStudent kein startender Student ist, sondern viel mehr einer der Studenten zum Starten an ?seiner? Online-Uni werben will?
    Das wäre schön! Dann würde ich mir nicht seit Wochen den Kopf zermatern ob ich das hohe Risiko des Online-Studiums und der unsicheren Anerkennung eingehen soll oder nicht.
    Ne jetzt mal ehrlich. Würde ich dafür Werbung machen würde ich ja wohl die Anerkennung nicht in Frage stellen oder?
    Sicherlich argumentiere ich eher FÜR das Studium was daran liegen mag, dass ich es mir selbst schönreden möchte, um nicht mehr diese quälende Zerissenheit in meinem Kopf zu haben.
    Ich hatte gehofft hier ggf. jemanden zu finden der dort bereits studiert und bereits mehr Infos haben könnte. Die EDU hat mir mitgeteilt, dass sie durch die Uni Maastricht nun die Anforderungen erfüllen. Meine E-Mail an das Kultusministerium und die ZAB (mit der Frage ob dies so stimmt und die EU Richtlinie erfüllt wird) blieb aber leider unbeantwortet. Lediglich das Gesundheitsministerium hat mir auf Anfrage geantwortet „wir wissen leider nicht, ob es anerkannt wird“. Auch die von mir befragten LPAs konnten mir keine Antwort geben. Es ist wirklich zum verrückt werden. Und auch schade von der Politik , dass man die dort bereits eingeschriebenen Studenten ins Ungewisse laufen lässt. Wieso kann man nicht einfach entscheiden ob etwas anerkannt wird oder nicht? Es wäre einfach zu schön um wahr zu sein... Deshalb ist es wahrscheinlich auch nicht wahr 😅



  4. #24
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    Zitat Zitat von StarterStudent Beitrag anzeigen
    Das wäre schön! Dann würde ich mir nicht seit Wochen den Kopf zermatern ob ich das hohe Risiko des Online-Studiums und der unsicheren Anerkennung eingehen soll oder nicht.
    Ne jetzt mal ehrlich. Würde ich dafür Werbung machen würde ich ja wohl die Anerkennung nicht in Frage stellen oder?
    Sicherlich argumentiere ich eher FÜR das Studium was daran liegen mag, dass ich es mir selbst schönreden möchte, um nicht mehr diese quälende Zerissenheit in meinem Kopf zu haben.
    Ich hatte gehofft hier ggf. jemanden zu finden der dort bereits studiert und bereits mehr Infos haben könnte. Die EDU hat mir mitgeteilt, dass sie durch die Uni Maastricht nun die Anforderungen erfüllen. Meine E-Mail an das Kultusministerium und die ZAB (mit der Frage ob dies so stimmt und die EU Richtlinie erfüllt wird) blieb aber leider unbeantwortet. Lediglich das Gesundheitsministerium hat mir auf Anfrage geantwortet „wir wissen leider nicht, ob es anerkannt wird“. Auch die von mir befragten LPAs konnten mir keine Antwort geben. Es ist wirklich zum verrückt werden. Und auch schade von der Politik , dass man die dort bereits eingeschriebenen Studenten ins Ungewisse laufen lässt. Wieso kann man nicht einfach entscheiden ob etwas anerkannt wird oder nicht? Es wäre einfach zu schön um wahr zu sein... Deshalb ist es wahrscheinlich auch nicht wahr ��
    Ganz einfach, stand jetzt wird es aller Voraussicht nach und den Aussagen zufolge nicht anerkannt. Und selbst wenn die Universität Maastricht die Aufsicht hat, zumindest laut Angabe der EDU, muss ja immer noch geklärt werden, ob das dann diesen Teil der Anforderung erfüllt. Plus der fehlende Teil, dass Malta selbst den Studiengang so nicht anerkennt, und nicht zum verpflichtenden praktischen Dienst zulässt. Anders ausgedrückt, da versucht man dann Studiengang anzuerkennen, der in Malta selbst nicht anerkannt ist. Und das ist selbst im "minderwertigen" Studiengang in Rumänien nicht so. Denn die Studiengänge in den gängigen Ländern sind einfach nur Äquivalente Studiengänge auf Englisch oder Deutsch, und nicht komplett eigenständige Erfindungen.

    Edit: Stimme LaCorr zu, momentan das auszuprobieren wäre mMn halber Wahnsinn.
    Geändert von Choranaptyxis (10.05.2020 um 16:39 Uhr)
    "Dum spiro, spero"
    Cicero



  5. #25
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    @LaCorr: Ja, den Eindruck habe ich auch schon eine Weile.

    Das LPA kann nicht anerkennen, solange der Studiengang in Malta nicht anerkannt ist. Und ob irgendein dubioser Kooperationsvertrag mit der Uni in einem Drittstaat ausreicht, ist fraglich.

    Das Ganze ist auch kein online-Ableger eines etablierten Studiengangs, sondern ein komplett eigenständiges Gebilde, das nicht einmal im eigenen Land anerkannt wird.

    @StarterStudent: Dein Problem ist, dass du grundlegende gesetzliche Regelungen nicht verstehst.
    Und natürlich erzählt diese Institution, dass es passt. Die verdient ja das Geld damit und braucht Kunden.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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