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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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    Reiner Handchirurg kann sich kaum niederlassen.

    Als (Allgemein-)Chirurg kann man zwar die Zusatzbezeichnung Handchirurgie erlangen, aber in kaum einer Klinik wird der Unfall- bzw. Ortho-Chef einen Assi aus der ACH oder VCH zur Weiterbildung vorlassen, denn es wird sich immer einer der eigenen Assis finden, der/die die Eingriffe haben will. Sich speziell für eine solche Weiterbildung anstellen zu lassen, dürfte utopisch sein.

    Selbst wenn man als Allgemeinchirurg es schaffen sollte, diese Zusatzbezeichnung zu bekommen, muss man erstmal eine Praxis so voll bekommen, dass sie mit reiner Handchirurgie gut läuft. Dürfte ebenfalls utopisch sein. Es wird auch in D kaum eine solche Praxis geben, allenfalls als GP, in der einer der Teilhaber einen solchen Schwerpunkt hat.

    Was man gut kombinieren könnte, wäre allenfalls Handchirurgie und D-Arzt, aber als Allgemeinchirurg kann man nicht mehr D-Arzt werden, nur noch als spezieller Unfallchirurg.

    Als Chirurg kann man sich nur mit Hernien, Proktologie und ggf. Phlebologie gut niederlassen und ggf. eine Option auf größere OPs als Beleger suchen; alles andere ist entweder nicht genug, um eine Praxis mit gutem Ertrag aufzubauen, oder mit Hürden wie beim D-Arzt versehen.



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  2. #22
    Registrierter Benutzer Avatar von Sait
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    Gibt es denn die Möglichkeit als Viszeralchirurg nebenbei noch kosmetische Op's zu erlernen und diese dann in einer Praxis anzubieten? Wenn man evtl. so etwas wie Narbenkorrektur erlernt, oder Bauchstraffen etc.?



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  3. #23
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    Grundsätzlich gibt es keine OPs, die man nicht machen darf. Der Herr Mang ist beispielsweise gar kein Chirurg, sondern HNO-Facharzt, und macht trotzdem alles mögliche wie Fettabsaugung, Brüste etc. Die Frage ist halt, ob man das wirklich will. Die Anschaffung des entsprechenden Instrumentariums für irgendwelche ästhetischen Eingriffe lohnt nicht, wenn man nur wenige OPs macht. Für medizinisch nicht indizierte Eingriffe, in welche Kategorie ästhetische Eingriffe nunmal größtenteils fallen, gelten besonders strenge Regeln und Maßstäbe, insbesondere wenn es zu einer Klage kommen sollte, was im ästhetischen Bereich relativ häufig passiert. Die Konkurrenz ist sehr groß; und nicht zuletzt sind größere Sachen wie Brustkorrekturen oder Bauchwandstraffungen ambulant gar nicht machbar.



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  4. #24
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    Zitat Zitat von John Silver Beitrag anzeigen

    Was man gut kombinieren könnte, wäre allenfalls Handchirurgie und D-Arzt, aber als Allgemeinchirurg kann man nicht mehr D-Arzt werden, nur noch als spezieller Unfallchirurg.
    du musst als handchirurg nicht d-arzt mit spezieller unfallchirurgie sein, um BG-fälle behandeln zu dürfen.
    es gibt eine reihe an voraussetzungen, die nicht ganz unerheblich sind, aber die spezielle unfallchirurgie ist nicht erforderlich.

    quelle: https://www.dguv.de/medien/landesver...ndchir_anf.pdf



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  5. #25
    Registrierter Benutzer Avatar von Sait
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    Zitat Zitat von John Silver Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich gibt es keine OPs, die man nicht machen darf. Der Herr Mang ist beispielsweise gar kein Chirurg, sondern HNO-Facharzt, und macht trotzdem alles mögliche wie Fettabsaugung, Brüste etc. Die Frage ist halt, ob man das wirklich will. Die Anschaffung des entsprechenden Instrumentariums für irgendwelche ästhetischen Eingriffe lohnt nicht, wenn man nur wenige OPs macht. Für medizinisch nicht indizierte Eingriffe, in welche Kategorie ästhetische Eingriffe nunmal größtenteils fallen, gelten besonders strenge Regeln und Maßstäbe, insbesondere wenn es zu einer Klage kommen sollte, was im ästhetischen Bereich relativ häufig passiert. Die Konkurrenz ist sehr groß; und nicht zuletzt sind größere Sachen wie Brustkorrekturen oder Bauchwandstraffungen ambulant gar nicht machbar.
    Ist das wirklich überall so oder speziell in Deutschland? Könnte auch gerne irgendwo anders leben, Skandinavien, Österreich/Schweiz



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