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1. Vertrag prüfen und in der Perso anfragen, auf welcher Grundlage der Einsatz geschieht. So ein Herumschicken ist nur möglich, wenn es sich um verschiedene Betriebsstätten eines Arbeitgebers handelt und eine entsprechende Klausel im Vertrag steht. Ein Einsatz in einer anderen Klinik, die ein eigenständiger Betrieb ist, ist nur mit einem eigens dafür geschlossenen Vertrag möglich.
2. Ein Arzt in Weiterbildung darf grundsätzlich nicht ohne Aufsicht tätig werden.
3. Im Zweifel einfach selbst krank melden. Warum sollen alle ihre Probleme auf Deine Kosten lösen dürfen?
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Geändert von Bender B. Rodriguez (31.03.2022 um 14:27 Uhr)
Argumentierst du jetzt tatsächlich mit Wikipedia Artikeln?! 🙈
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Geändert von Bender B. Rodriguez (31.03.2022 um 14:27 Uhr)
"Ziel der Weiterbildung im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungsinhalt:
-Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie und -psychotherapie
- 10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeutischer Konsil- und Liaisonarbeit
unter Supervision"
Weiterbildungsordnung 2014, Weiterbildung Abschnitt B, Gebiet 27 Psychiatrie und Psychotherapie
Und wie man sieht, ist da Wikipedia als "allwissende Müllhalde" ohne Garantie für Qualität keine gute Quelle...
Geändert von Reflex (17.05.2020 um 08:30 Uhr)