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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Der behandelnde Neurologe hat offenbar auch keine Bedenken und nach 3 Jahren Anfallsfreiheit sieht das sehr gut aus. Ggf. kann der Neurologe die Triggerfaktoren nochmal austesten.

    Die eine Frage ist ja:
    Wie wahrscheinlich ist ein erneuter Anfall im Vergleich zur Normalbevölkerung?
    Wenn die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht ist- wie schwerwiegend wären die Folgen und mit welcher Wahrscheinlichkeit tritt diese Konstellation ein.

    Wenn der Arbeitgeber flackernde Lampen nicht austauscht, dann ist das ein Arbeitsschutzproblem und muss abgestellt werden und geht nicht zu Lasen der Risikobewertung von Epileptikern. Ggf. muss man sagen, dass man in dem Raum nicht arbeiten kann.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #7
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    Vielen Dank für eure Gedanken
    Also ich bin natürlich regelmäßig beim Neurologen zur Kontrolle, wo auch EEGs gemacht werden, unter anderem auch eben mit Stroboskop. Das ist in der Tat unangenehm (wie wahrscheinlich für jede normale Person), aber es wurden dabei noch nicht epilepsietypische Potentiale im EEG gesehen. Nebenbei bemerkt ist das auch nur für 1% der Personen mit Epilepsien ein Triggerfaktor und das vor allem bei der idiopathischen generalisierten Epilepsie (also mehr ein Vorurteil der allgemeinen Bevölkerung und auch verbreitet unter Ärzten). Ich komme ursprünglich auch aus dem Rettungsdienst, darf aber nicht mehr den Rettungswagen fahren (C1 Führerschein, dafür muss man aber anfallsfrei sein seit 5 Jahren ohne Medikamente), und bin deswegen seit der Diagnose immer nur noch als „Praktikantin“ mitgefahren, saß dabei aber durchaus bei 24h Schichten auch nachts im Nebel mit Blaulicht auf dem Beifahrersitz. Das war kein Problem.
    Meine Hauptsorge ist eben, wie WackenDoc das schon angesprochen hat, „Ist mein Risiko höher als bei der Normalbevölkerung?“ und ist deswegen meine ärztliche Eignung eingeschränkt, vor allem im anästhesiologischen Bereich. Am Ende des Tages muss ich es wohl einfach „ausprobieren“ und ehrlich mit mir selbst und meinen Vorgesetzten sein...



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  3. #8
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    Zitat Zitat von Rettungshase Beitrag anzeigen
    https://publikationen.dguv.de/regelw...tischen-anfall
    Vielleicht ist das interessant?

    Hast du die Triggerfaktoren explizit testen lassen?
    Nur ein paar Szenen aus meinem Arbeitsalltag:
    - nachts um 5 Uhr nach einer durchgerödelten Nacht: Wir haben im Schockraum eine Lampe, die stroboskopartig flackert. Reparaturantrag läuft seit einem Jahr :p
    - Wir haben auch einen OP-Saal, in dem es eine Lampe gibt, die so sehr flackert, dass ich als nicht-Epileptikerin oft denke, dass es gleich soweit ist und ich krampfend vom Stuhl rutsche. Unregelmäßiges Essen, lange Dienstnächte, schlechter Schlaf durch verschobenen Tagesrhythmus aggravieren das Problem natürlich.
    - Auf dem NEF mit Blaulicht durch den Nebel fahren (das ist - je nach Weiterbildungsstelle - optional und vermeidbar)
    - Mit zunehmender Weiterbildung und letztlich Facharztreife wirst du zunehmend eigenständig eingesetzt. Zum Beispiel auch in eher externen Bereichen, in denen du auf weiter Flur allein als Anästhesist bist.

    Ich will dir das nicht madig reden; bei der Risikokalkulation würde ich o.g. jedoch als Erfahrungswerte mit einbeziehen.

    Falls du während der Weiterbildung feststellst, dass das Ganze so gar nicht geht, kann man idR problemlos die Weiterbildungsstelle wechseln.
    Und zu dieser Publikation: Ja, habe ich schon mal gesehen, bezieht sich aber leider nur auf Ausbildungsberufe im gesundheitlichen Bereich, also nicht ganz geeignet



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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Also wenn dein Neurologe im EEG nichts gefunden hat, auch nicht mit Stroboskoplicht (wahrscheinlich hat er auch mal nach Schlafentzug ein EEG gemacht), du als Praktikant auf dem RTW gefahren bist unter den normalen Bedingungen (Flackerlicht, Schlafmangel etc.), du im Rahmen deiner Promotion Stress und Schlafmangel hast und du 3 Jahre anfallsfrei bist und dein Neurologe keine Bedenken hat, spricht nichts dagegen, dass du als Anästhesistin anfängst. in dem Job bist du ja auch nie komplett alleine. Man könnte auch auf sicher gehen und sagen, dass du solange keine alleinigen Dienste machst, bis die 5 Jahre (vergleichbar mit dem C-Führerschein) rum sind.
    Das Blöde ist, dass es anders als beim Führerschein keine festen Regelungen geht. Man kann immer nur die Führerscheinregelungen als Ausgangsbasis nehmen und die aktuelle Tätigkeit damit vergleichen.
    Und weil das nicht genau geregelt ist, kann bei einer Einstellungsuntersuchung der zuständige Arzt (meist der Betriebsarzt, aber auch ein Amtsarzt) nach eigenem Wissen und Gewissen entscheiden.

    So und jetzt nehmen wir mal den Worst Case an, du wirst eingestellt, machst deinen Job und du bekommst einen neuen Anfall und irgendwas passiert. Für DEN Fall ist es sehr wichtig, dass genau die Abwägung, die ich beschrieben habe, irgendwo genau dokumentiert ist. Incl. der Entscheidung "keine unverantwortbare Gefährdung für den Mitarbeiter oder Dritte" ggf. mit Auflagen. Es ist natürlich gut, wenn auf so etwas wie die Kraftfahrleitlinie und die DGUV-Veröffentlichung Bezug genommen wird.

    Ich habe letztes Jahr mit so einem Vorgehen einen Betriebsschlosser während seiner Führerscheinsperre in Lohn und Brot halten können. Also erstmal die Feststellung, dass während der Führerscheinsperre (die du ja nur für die C-Klasse und höher hast) auch der Gesetzgeber von einem erhöhten Risiko eines erneuten Krampfes ausgeht. Dann durch die Halle gegangen und jeden Arbeitsplatz mit den Maschinen auf die Gefährlichkeit "mehr oder weniger gefährlich als mit dem Auto im normalen Straßenverkehr" abgeglichen. Und die mit "weniger gefährlich" auf "Risiko verantwortbar" oder "Sicherheitsmaßnahmen notwendig" oder "Risiko auch mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen nicht verantwortbar" geprüft. Dokumentiert hat es die Sicherheitsfachkraft (ging viel um technische Fragen und tatsächlich ganz konkret- was passiert genau hier, wenn er im Rahmen eines Grand Mal wohin kippt, welches Gerät läuft weiter, was passiert dann) und das Gesamtergebnis dem Mitarbeiter eröffnet- incl. Belehrung über die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen.

    Bei dir muss man halt abwägen- was sind die Risiken beim Autofahren (darfst du)- was sind sie bei C-Fahrzeugen (darfst du noch nicht). Wo ist das Risiko deiner Tätigkeit im Verhältnis zu den anderen beiden.
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  5. #10
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    Geändert von DerSalamander (27.06.2020 um 21:03 Uhr)



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