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  1. #26
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    Zitat Zitat von Mondstaub Beitrag anzeigen
    Hey Melli,

    ja bin auch schon erstmal fest davon ausgegangen, dass es von meinem Bafög abgezogen wird. Dann habe ich aber von mehreren Mitstudenten, die schon im PJ waren gehört, dass sie keinen Abzug vom Bafög erhalten haben (auch selbes Bafög-Amt). Als ich dann meinen Sachbearbeiter gefragt habe, meinte er, er weiss zwar, dass das PJ sozusagen ein Pflichtpraktikum ist, aber es sei intern so geregelt, dass es als "Nebenjob" anerkannt wird, da man ja nebenbei nur schwer jobben kann. Auch ein anderer Sachbearbeiter hat mir die Auskunft erteilt (musste aber erst beim Chef nachfragen). Letztendlich erhalte ich volles Bafög und PJ-Gehalt. (Abgezogen würde es anscheinend nur beim PJ von Pharmazie-Studenten oder wenn ich halt noch einen Nebenjob hätte und dann über die 450 Euro kommen würde).

    Vllt. ist es wirklich vom Bundesland oder sogar vom Sachbearbeiter abhängig? Der eine hat noch irgendeine Regelung mit Corona angesprochen, was ich aber nicht richtig verstanden habe.
    uff... dann erstmal herzlichen Glückwunsch
    Versteh mich bitte nicht falsch, ich bin wirklich froh, dass es bei dir geklappt hat, aber trotzdem finde ich diese, nunja fast schon Willkür etwas fragwürdig....
    darf ich fragen (gerne auch als PN) wo du studierst / dein BAföG beziehst? Wirklich schriftlich gabs vermutlich nix dazu, außer natürlich den entsprechenden Bescheid...



  2. #27
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    Aufwandsentschädigung

    Während des Praktischen Jahres ist man weiter als Student/-in immatrikuliert und geht kein Arbeitsverhältnis mit dem Ausbildungskrankenhaus ein. Damit gibt es auch keinen Anspruch auf ein Gehalt oder einen Mindestlohn.

    In Sachen Aufwandsentschädigung im PJ führt die Approbationsordnung Folgendes aus: “Die Gewährung von Geld- oder Sachleistungen, die den Bedarf für Auszubildende nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes übersteigen, ist nicht zulässig“. Der Höchsatz der Aufwandsentschädigung orientiert sich also am BAföG-Satz, den Sie auf der Seite des BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) finden. Aktuell beträgt er 744 €. Ab 1.10.2020 wird dieser Betrag sich auf 752 € erhöhen.

    Bitte bedenken Sie, dass auch Sachleistungen in die Berechnung mit einbezogen werden müssen. Stellt ein Lehrkrankenhaus bspw. eine Wohnung oder ein Zimmer zur Verfügung, darf nur noch ein reduzierter Betrag bezahlt werden. Gleiches gilt für kostenloses Essen, Parkkarten oder Ähnliches. Den Krankenhäusern und Lehrpraxen ist es also gesetzlich verwehrt, Ihnen mehr für Ihr PJ zu bezahlen, auch wenn sie dies wollten. Falls Ausbildungsstätten für die Übernahme von z.B. Nacht- oder Wochenenddiensten zahlen, sollte dies den Fakultäten gemeldet werden, um Transparenz für alle Studierenden herzustellen.
    Besteuerung der PJ-Aufwandsentschädigung

    Die Aufwandsentschädigung im PJ ist zwar kein Gehalt, zählt aber laut Gesetzgeber als "Einkunft aus nichtselbständiger Arbeit" und ist damit prinzipiell besteuerungspflichtig. Die gute Nachricht ist jedoch, dass es einen Grundfreibetrag in Höhe von 9804 € pro Jahr (entspr. 784 €/Monat, Stand 2020) gibt, bis zu dem keine Lohnsteuern gezahlt werden muss. Da die maximale PJ-Vergütung derzeit unter diesem Grundfreibetrag liegt, ist sie steuerfrei.
    Hat man jedoch noch weitere Einkünfte, bspw. durch Nebenjobs oder Vermietungen, wird die Aufwandsentschädigung auf die Gesamteinkünfte angerechnet und wird somit steuerpflichtig.
    Wenn durch die Gesamteinkünfte ein Betrag von 450€/Monat überschritten wird (Stand 2020), müssen Sie ggf. Sozialversicherungsabgaben leisten. Wundern Sie sich daher nicht, dass die Personalabteilungen zu Beginn Ihres Ausbildungsabschnittes nach Ihren Einkommensverhältnissen fragen.
    Quelle: https://www.pj-input.de/im-pj/organi...entschaedigung



  3. #28
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    Zitat Zitat von Alpha664 Beitrag anzeigen
    Hi, ich bin zur Zeit familienversichert bei einer Nebentätigkeit auf Minijobbasis.

    Wenn sich im PJ 400 Euro + 350 Euro Minijob addieren: Muss ich mich dann gesetzlich selbst versichern oder ist das PJ-Gehalt sowas wie "Aufwandsentschädigung, Taschengeld im Studium" und zählt nicht als echte Arbeit?
    Hallo zusammen, das Thema ist jetzt leider etwas in Richtung Bafög und Altersgrenze abgedriftet. Ich hätte genau die gleiche Frage wie die Ausgangsfrage, da ich auch im PJ noch unter 25 und familienversichert bin. Hat jemand Erfahrungen damit, ob die PJ-Entschädigung als Einkommen bei der Familienversicherung zählt? Bei mir sähe es so aus:

    1. Tertial: 649€ PJ + Nebenjob 180
    2. Tertial: 400€ PJ + Nebenjob 180
    3. Tertial: 0€ PJ und keinen Nebenjob mehr

    Wenn die PJ-Entschädigung als Einkommen bei der Familienversicherung zählt, müsste ich mich in den ersten beiden Tertialen ja selbst versichern und schauen, ob ich im selben Kalenderjahr wieder in die Familienversicherung zurück komme.



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