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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    straight outta hell
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    über den Berg.
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    Hab kein Bafög bekommen und 25 bin ich geworden bevor ich das Physikum bestanden hatte Hab also den Großteil des Studiums meine Versicherung komplett selbst bezahlt.

    Hab dann letztes Jahr auch noch einen freundlichen Brief bekommen, dass ich jetzt über 30 bin und außerdem mehr als 14 Semester studiert habe und deshalb ab dem Folgemonat kein Studententarif mehr gilt. Der Folgemonat war zum Glück der, in dem ich ohnehin angefangen habe zu arbeiten. Wäre das nicht der Fall gewesen, wäre ich wohl auch den Weg gegangen, mich in meinem Nebenjob voll Sozialversichungspflichtig anstellen zu lassen, dass der Arbeitgeber einen Teil der Versicherung trägt, da kommt dann nämlich einiges auf einen zu.


    Ich habe im PJ mit PJ-Gehalt und Nebenjob über 1000 €/Monat verdient. Mein Nebenjobgehalt war ganz normal Sozialversicherungspflichtig und wurde versteuert (waren aber halt auch mehr als 450 €/Monat), das PJ-Gehalt kam als Aufwandsentschädigung on top dazu. Die Krankenversicherung lief ganz normal als studentische KV weiter, das PJ wurde als Praktikum geführt und in meinen Nebenjob habe ich die 20 h/Woche nicht überschritten.



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  2. #12
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Aufs Bafög wird das PJ Gehalt übrigens voll angerechnet. Ich hatte vor dem PJ 670€ Bafög + 450€ Job und im PJ 400 € "Gehalt" + 450€ Job + noch einen Rest Bafög von 200€.



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  3. #13
    Registrierter Benutzer
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    Danke erstmal an alle. Dass das Gehalt nur Aufwandsentschädigung ist, erlaubt ja dann scheinbar zumindest den Jüngeren das minijobben ohne extra KV-zahlungspflichtig zu werden. Für alle anderen bei dem traurigen PJ-"Gehalt" natürlich umso blöder.



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  4. #14
    Gold Mitglied
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    Bafög hab ich nicht. Nebenjob auch keinen. Wobei ich mir vielleicht was kleines suchen sollte, 150€ zusätzlich im Monat wachsen nicht auf Bäumen. Finde die Regelung trotzdem verrückt, genauso wie dass es keine einheitliche Pj Vergütung gibt. Andere kriegen für das gleiche doppeltes Gehalt.



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  5. #15
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    Zitat Zitat von Absolute Arrhythmie Beitrag anzeigen
    Aufs Bafög wird das PJ Gehalt übrigens voll angerechnet. Ich hatte vor dem PJ 670€ Bafög + 450€ Job und im PJ 400 € "Gehalt" + 450€ Job + noch einen Rest Bafög von 200€.
    Also bei mir wird von meinem PJ Gehalt nichts abgezogen, obwohl ich Bafög bekomme. Habe mehrmals gefragt, ob das als Praktikum oder Ausbildungsgehalt zählt, und von mehreren Sachbearbeitern die Antwort bekommen, dass es als Nebenjob gezählt wird und ich es behalten darf (solange nicht über 450 Euro). Eine Sachbearberin meinte das PJ-Geld wird bei den Pharmazeuten abgeZogen aber nicht bei den Mediziner oder sowas ähnliches ( wusste garnicht dass Pharmazeuten auch ein PJ haben). Meine Kommilitonen dürfen auch ihr PJ Geld behalten trotz Bafög. Vllt ist das einfach von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ?

    Oh, also nehme mal an dass es bei dir abgezogen wurde da du mehr als 450 Euro Nebenverdienst hattest inklusive PJ waren es ja bei dir 850 Euro? Dann hätte es doch Sinn gemacht, deinen Nebenjob zu kündigen?



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