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  1. #1
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Hallo alle zusammen,

    ich habe schon in der S2-Leitlinie geschaut aber so richtig schlauer als vorher bin ich auch nicht. Eine Nachsorge sollte bei NET auch bei kleinem Befund und R0-Resektion erfolgen aber vor allem bei dem Verfahren der bildgebenden Verlaufskontrollen wird sich nicht festgelegt. Kennt jemand ein (gutes) Nachsorgeschema (in einem Paper z.B.)?

    Welchen Stellenwert hat die Somatostatinrezeptor-Szintigrafie? Welches Radiopharmakon wird in eurer Nuklearmedizin verwendet? Indium-Pentetreotid (Octreo-Scan(R)) wird bei uns nicht mehr verwendet. Als Alternative ist 99mTc-Tektrotyd verfügbar. Laut Nuklearmedizin muss zur Kostenübernahme ein Antrag bei der GKV gestellt werden. Hat hier jemand Erfahrungen damit?

    Viele Grüße!



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Bei neuroendokrinen Tumoren handelt es sich ja um eine sehr heterogene Gruppe - welche meinst du genau? Welches Organsystem?

    Hier wäre eine allgemein gehaltene Übersichtsarbeit (die allerdings in der Vollversion nicht frei zugänglich ist):
    https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/26971849/

    Mitoserate und Differenzierungsgrad scheinen aber eine enorme Rolle zu spielen, weshalb man das vermutlich splitten muss. Hier wäre noch eine Publikation zur Nachsorge von gut differenzierten NETs:
    https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/31590343/

    Ein Artikel zur Nachsorge von GIT-NETs:
    https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/29539613/

    Und einer zur Nachsorge bei pulmonalen NETs:
    https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/25646366/

    Ich kenne es so, dass ein DOTATOC-PET normalerweise immer noch gemacht wird, wobei der genaue Termin meist daran hängt wann das frühestens verfügbar ist, was sich teilweise in der Praxis als sehr schwierig zu organisieren gestaltet.

    Dass unterschiedliche Radiopharmaka verwendet werden können ist mir neu, bin aber auch kein Nuklearmediziner - vermute aber, dass es für so was jeweils hauseigene Standards gibt.

    Es stimmt, dass man einen Antrag zur Kostenübernahme stellen muss. Wie man den begründet muss man denke ich vom jeweiligen Fall abhängig machen.



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