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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    gamo lefuzi nibe
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    Zitat Zitat von Reflex Beitrag anzeigen
    Oder an einer PT Zusatzbezeichnung.
    Heißt das, man könnte sich z.B. als FA für Mikrobiologie mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie als ärztlicher Psychotherapeut niederlassen?



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  2. #7
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    Zitat Zitat von roxolana Beitrag anzeigen
    Heißt das, man könnte sich z.B. als FA für Mikrobiologie mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie als ärztlicher Psychotherapeut niederlassen?
    So einfach ist es zum Glück nicht. Aber mit der fachgebundenen Psychotherapie als Zusatzbezeichnung waren eigentlich nur ein erweitertes Spektrum anderer niedergelassener Fachdisziplinen an der somatischen-psychosomatischen-psychotherapeutischen Schnittstelle gedacht. Bis 2007 konnten alle Ärzte die Zusatzbezeichnung Psychotherapie noch erwerben und damit komplett auf psychotherapeutischen Sitzen arbeiten. Ab 2007 sollte das eigentlich Psychiatern, Psychosomatikern, KJP und Psychologen vorbehalten sein. Aber irgendwie scheint die Realität bei den KVen eine andere zu sein...



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  3. #8
    gamo lefuzi nibe
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    Ja, in der Berliner WBO gibt es z.B. die normale, nicht fachgebundene PT-Zusatzbezeichnung...



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  4. #9
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    Also die logische Möglichkeit es sich "abzurechnen" ist mit dem Arbeitsgeber zu verhandeln dass du deine Psychotherapiepatienten in deiner Arbeitszeit machst.



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  5. #10
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    Wieso verhandeln? Wenn der Arbeitgeber eine Weiterbildungsermächtigung hat, insbesondere die volle Weiterbildungsermächtigung, muss er mir die psychotherapeutische Ausbildung im Rahmen meiner Arbeitszeit ermöglichen. Das ist ein Recht im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und PSYCHOTHERAPIE, was man einfordern sollte, wenn es nicht gewährt wird. Kann oder will er das nicht, würde ich mir eine andere Stelle suchen...
    Geändert von Reflex (12.07.2020 um 07:14 Uhr)



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