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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Zitat Zitat von mbs Beitrag anzeigen
    Das heißt die unterschriebenen Logbücher waren ausreichend?
    Die wurden bei diesem einen Kollegen angezweifelt und er sollte daraufhin seine OP-Berichte oder was weiß ich, einreichen. Normalerweise reicht das unterschriebene Logbuch.



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  2. #27
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Man sollte sich halt nicht darauf verlassen, dass das Logbuch oder eine Liste ausreichen. Oder anders: Man sollte belegen können, was man in Logbuch oder Liste stehen hat. Egal, ob der Chef es unterschrieben hat.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #28
    Diamanten Mitglied
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    Und weil es noch nicht oft genug gesagt wurde: man reicht das Logbuch ein und in den meisten Fällen reicht das. Aber wenn es zu einer Nachfrage kommt, dann sollte man das schon sehr genau "beweisen" können.

    Ich hab für die "Kleinigkeiten" eine Excel-Tabelle geführt mit Namen, Datum und Untersuchung. Im Zweifel könnte ich so jede einzelne Sono-Untersuchung nachweisen. Wenn es gefordert wäre. War es nie. Bin trotzdem Facharzt. Und bei OPs natürlich einfach die OP-Berichte sammeln für Nachfragen.



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  4. #29
    Registrierter Benutzer
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    Wie ist das denn eigentlich mit den gängigen Datenschutzregelungen vereinbar? Dürfte man Namen und Geburtsdaten wirklich an die Ärztekammer, also an der Behandlung des Patienten nicht beteiligte Personen, schicken? Wäre das nicht ein Verstoß gegen die Schweigepflicht wenn man es genau nimmt?



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  5. #30
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von mbs Beitrag anzeigen
    Wie ist das denn eigentlich mit den gängigen Datenschutzregelungen vereinbar? Dürfte man Namen und Geburtsdaten wirklich an die Ärztekammer, also an der Behandlung des Patienten nicht beteiligte Personen, schicken? Wäre das nicht ein Verstoß gegen die Schweigepflicht wenn man es genau nimmt?
    Für die ÄK sollten Tag, ggf. Uhrzeit, Initialen und Geburtsdatum des Pat. als Nachweis ausreichen.
    Davon abgesehen sind Weitergabe von kompletten Patientendaten inkl. Befund, an Kontrollinstanzen wie Ärztliche Stelle, auch ausdrücklich vorgesehen und gesetzlich geregelt.
    Wenn OP-Protokolle verlangt werden, kann man ja den Patientennamen z.B. komplett schwärzen
    Geändert von tarumo (11.08.2020 um 07:29 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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