Hallo zusammen,

weiß jemand von euch ob im neuen Verfahren dieses Jahr nach wie vor ein Teilzeitstudium
an einer Fernuni vor 2014 als nicht wartezeitschädlich angesehen wird?
Ich hatte mich 2016 schon einmal bei hochschulstart diesbezüglich informiert, zu dem Zeitpunkt
zählte die Zeit eines Studiums als Teilzeitstudium an einer privaten Fernuni als Wartezeit. Es hieß damals,
dass dieses erst ab HWS 2014 wartezeitschädlich ist. Als Grundlage wurde mir damals ein Paragraph aus
dem Hochschulrahmengestz genannt, der aber 2019 entfallen ist. Weiß also jemand von euch,
ob die Regelung trotzdem nach wie vor besteht?

Beste Grüße