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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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  2. #7
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Du musst einen Befreiungsantrag gegenüber der DRV stellen. Normalerweise wird dann automatisch ein Clearingverfahren eingeleitet.
    Steuern ist relativ einfach- du gibst das bei der nächsten Steuererklärung als selbständige Einkünfte an. Und wenn du deinen Steuerbescheid hast, dann zahlst du deinen Ärzteversorgungs-Obulus.

    Ganz wichtig- kläre wie das mit der Unfallversicherung und Haftpflicht geregelt ist. Ggf. kannst das schön selber zahlen.

    Und sieh zu, dass du einen ordentlichen Vertrag und Abrechnung bekommst. Sonst wirst du am Ende mit den Nachweisen nicht glücklich.
    Vielen Dank! Die haben mir direkt einen Antrag für eine freiwillige Versicherung bei der BGW (Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten) zugeschickt. Für das erste Jahr übernehmen die bis zu einer Versicherungssumme von 23.000 € die Kosten , Man kann aber bis 96.000 € aufstocken. Ich glaube Letzteres werde ich wohl machen.

    Eine Rückfrage habe ich direkt an dich, da die Dienste nur kleckerweise wahrscheinlich über das Jahr jetzt reinkommen, wann stellt man den Antrag bei der DRV? Direkt nach dem ersten Dienst?



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  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Du hast 6 Wochen oder so Zeit, den Befreiungsantrag zu stellen.

    Der Basissatz für Ärzte liegt bei der BGW um die 20€/Monat. Je mehr du absichern willst, umso teurer wird es.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Ganz so einfach ist es nicht.

    In meinem KV-Vertrag steht, dass ich selbst für den Status "selbstständig" verantwortlich bin. Rechtlich ist das nicht wasserdicht.
    Wenn man einen DRV Befreiungsanstrag beim Versorgungswerk stellt, habe ich zumindest eine Nachfrage bekommen, ob ich wirklich für eine "selbstständige Tätigkeit" einen Befreiungsantrag stellen möchte. Ich solle es mit meinem Auftraggeber abklären.

    Von der KV kam auf mehrfache Nachfrage nichts zurück. Ein Clearingverfahren habe ich auf Grund des Aufwand nicht gestellt. Aktuell arbeite ich Scheinselbstständig und gebe den Verdienst in der Einnahmenüberschussrechnung bei der Steuererklärung an. Das Risiko einer Überprüfung trägt die KV.

    Meiner Meinung nach, ist nur die Haftpflichtversicherung wichtig. Ich darf 52 KV-Dienste machen. BG habe ich nicht.

    Falls du ein Clearingverfahren oder einen Befreiungsantrag stellen möchtest, würde ich es gleich machen, sobald du den Vertrag hast.



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  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Üblicherweise leitet die DRV das Clearingverfahren von sich aus ein, sobald ein Arzt den Befreiungsantrag stellt und nicht entweder ein Angestelltenverhältnis besteht oder z.B. eine eigene Praxis geführt wird.

    Den Befreiungsantrag muss man stellen, wenn man nicht doppelt Rentenbeiträge zahlen will.
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