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  1. #26
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    @cartablanca: Ja. Der Knackpunkt ist das „Facharzt mit entsprechender Tätigkeit“. Wenn du fachfremd tätig wirst, kannst du rein tarifrechtlich wieder als Assistent bezahlt werden.



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  2. #27
    Diamanten Mitglied
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    Ich fasse also zusammen was ich schon mal geschrieben hatte: man wird mindestens auf I/6 eingestuft, einfach auf Basis des Tarifvertrags auf den man sich immer zurückziehen kann. Alles weitere ist Verhandlungssache.



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  3. #28
    ehem-user-02-08-2021-1033
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    Spannendes Thema!
    Zeigt es doch, wie sich unser Arbeitsumfeld offensichtlich wandelt... früher wäre man fast nie auf die Idee gekommen einen zweiten Facharzt zu machen. ;)

    Zitat Zitat von Schorsche Beitrag anzeigen
    @cartablanca: Ja. Der Knackpunkt ist das „Facharzt mit entsprechender Tätigkeit“. Wenn du fachfremd tätig wirst, kannst du rein tarifrechtlich wieder als Assistent bezahlt werden.
    Das ist arbeitsrechtlich hoch interessant. Mir ist aus dem Rettungsdienst bekannt, dass es damals Rettungsassistenten gab, die als Rettungssanitäter bezahlt wurden. Eben mit der Begründung, dass sie nicht die Tätigkeit eines Rettungsassistenten ausübten (Beifahrer am RTW).

    Arbeitsrechtlich interessant wurde es aber dann, wenn sie nachweisen konnten, dass sie einen gewissen Anteil ihrer Tätigkeit eben doch als Beifahrer fuhren. (Leider habe ich da den genauen Prozentsatz nicht mehr im Kopf.)

    Dann musste der Arbeitgeber das Personal in diesen Zeiträumen als Rettungsassistent bezahlen.

    Nun ersetzen wir in der arbeitsrechtlichen Analogie einfach mal den Rettungsassistenten durch den Facharzt
    und kommen auf das Beispiel "Facharzt mit entsprechender Tätigkeit" zurück.

    Man ist Allgemeinmediziner und arbeitet in der Unfallchirurgie. Nun habe ich schon von einigen Häusern gehört, die Allgemeinmediziner mit dem Ziel einstellen die Stationsarbeit auf der Chirurgischen Station zu erledigen und die Kollegen zu entlasten.
    Wenn ich nun als selber Angestellter den gleichen Job mache und anders tariflich eingruppiert werde... das wird schwierig für den Arbeitgeber...
    So einem Allgemeinmediziner in der Weiterbildung zum Unfallchirurgen müsste man meiner Meinung nach das FA Gehalt zahlen.

    Das andere Beispiel wäre nun der Anästhesist auf der chirurgischen Station. Da wird es sicher schwieriger vergleichende Tätigkeiten zu finden. Aber klar ist, dass er wenn er auf einer IMC oder ITS eingesetzt wird und dort der OA Anästhesist ist, er ebenfalls als Facharzt bezahlt werden müsste. Denn er übt an dieser Stelle eine entsprechende fachärztliche Tätigkeit aus.
    Alles andere wäre tarifrechtliches Lohndumping.
    (Der Hintergrund OA würde ja logischerweise im Rufdienst entsprechend weniger belastet werden, da bereits ein FA vor Ort ist...)
    Oder Stellen wir uns die "interdisziplinäre" Notaufnahme vor...

    Last but not least:
    Bei allen anderen Tätigkeiten, gibt es auch immer Tätigkeiten, die man mit den Fertigkeiten eines FA erfüllt.
    Stellen wir uns den Internisten vor, der sich in die Chirurgie verirrt hat. Jedes Sono-Abdomen macht er nicht als chirurgischer Assistent, sondern als FA für Innere Medizin. usw...

    Wenn man also entsprechend die Tätigkeiten dokumentieren würde, hätte man im Streitfall sicherlich bessere Karten ein FA Gehalt zu erlangen.

    Allerdings genau das ist die Crux:
    Wenn ich mich in einer Weiterbildung bereits mit meinem Weiterbilder streite und er/sie/es meine Qualifikationen nicht schätzen, was ist es dann für ein Arbeitgeber und besteht dann nicht die Gefahr, dass ich an anderer Stelle erpresst werde oder Nachteile erleiden muss (Stichwort Rotationen etc.)?



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