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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hey ihr Lieben,

    meine Daten:
    Ich habe 2013 Abitur mit 2,2 gemacht, 10 Wartesemester gesammelt und studiere aktuell Ernährungswissenschaften im 5. Semester zum Bachelor.
    Aktuell lege ich mein Pflegepraktikum bereits in den Semesterferien ab.

    Jetzt die Frage: Gibt es für mich irgendeinen Weg ins Medizinstudium? Was würdet ihr mir raten? Über 3% Zweitstudienquote sehe ich aktuell meine einzige Chance, aber die ist ja sehr gering. Im Ausland oder Witten ist finanziell nicht möglich.
    Habt ihr eine Idee?😭Ich möchte meinen Traum nicht so einfach aufgeben.

    Danke bereits für eure Tipps!



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Hey, ich bin mir nicht mehr sicher, ob das noch stimmt, aber ich glaube dir werden nur die Wartesemester angerechnet, in denen du nichts anderes studiert hast. Kann mich da aber auch gewaltig irren.
    Ansonsten fällt mir bewerben, TMS und hoffen ein :/



  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Andy2194 Beitrag anzeigen
    Hey, ich bin mir nicht mehr sicher, ob das noch stimmt, aber ich glaube dir werden nur die Wartesemester angerechnet, in denen du nichts anderes studiert hast. Kann mich da aber auch gewaltig irren.
    Ansonsten fällt mir bewerben, TMS und hoffen ein :/
    Jap. Solange du in Deutschland immatrikuliert bist gelten die Semester nicht als „Wartezeit“.
    TMS oder Österreich scheint mir sinnvoll.



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Danke schonmal für eure Antworten🙏🏼😊
    Die 10 Wartesemester sind die, die ich bereits vor dem Studium gesammelt habe von Sommer 2013 bis Winter 2018😊
    Weiß jemand ob ich mich auch trotz bereits abgeschlossenem Studium
    für die Landarztquote bewerben kann?😬



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von doreen94 Beitrag anzeigen
    Weiß jemand ob ich mich auch trotz bereits abgeschlossenem Studium
    für die Landarztquote bewerben kann?��
    Ja, die Landandarztquote ist, genauso wie die Zweitstudienquote, eine "Vorabquote". Derzeit sagen alle Staatsverträge, dass sich Bewerber, die bereits ein Studium in D abgeschlossen haben, nicht in den Hauptquoten bewerben dürfen.

    Bei hochschulstart.de gibt es allerdimgs auch Quellen, die sagen, dass sich diese Bewerber in der Zweitstudienquote bewerben MÜSSEN! Diese Aussage ist aber (derzeit!) nirgendwo im Gesetz, oder in den Staatsverträgen zu finden! Zu der Zeit, als es noch keine Landarztquote gab, war der Umkehrschluß aus Satz 1 sicherlich richtig, doch jetzt ist das zweifelhaft.

    Leider bewegt sich hochschulstart.de, ähnlich wie z.B. auch die GEZ, häufig mit "selbstgebastelten" Regeln, die keine Entsprechung im Gesetz haben, im rechtsfreine Raum und bekommt dafür trotzdem Rückendeckung in der Rechtsprechung.

    Eine dieser "selbstgebastelten" Regeln ist z.B. auch die Umstellungs des Messzahl- und Verteilungsverfahrens der Zweitstudenten von zweistufig als Pool auf einstufig pro Uni. Anlass war der Wegfall der Wartezeitquote, doch es gibt keine einzige Quelle in den neuen Staatsverträgen (nicht mal in den Novelierungen) für die Umwandlung der Wartezeitquote in die Eignungsquote, der überhaupt die Zweistudienquote benennt!

    Eine Auswirkung auf die Zweitsudienquote ist also total illegal! (und mit nichts gedeckt!)

    Ich halte es daher für möglich, dass Bewerber mit bereits abgeschlossenem Studium in D, bei der Landarztquote abblitzen, obwohl das Gesetz das nicht hergibt.

    Gruß, Ecki



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