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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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  2. #22
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    Zitat Zitat von ronaldinho10 Beitrag anzeigen
    ... Gibt's da in der Breite solche und solche Chefärzte, oder kann man da mit etwas Glück echt einen lockeren erwischen was die Unterschriften angeht? ...
    Mal jetzt kleiner Perspektivenwechsel und einen Gang höher- inwieweit wäre es möglich die geforderten Zahlen der Weiterbildungsordnung zu erzwingen? Mir ist bewusst, dass man zuerst mal miteinander reden sollte, dass eine intakte Beziehung zu seinen Vorgesetzten und dem restlichen Team qua Ausbildung und Vorankommen meist viel mehr wert sind als korrekt bescheinigte Logbücher. Trotzdem - wenn manche Inhalte einfach nicht vermittelt werden. Was wäre so das Extrem, was einem zu Verfügung steht? Kann man seine Klinik (zusammen mit der jeweiligen LÄK) dazu zwingen einen konkreten Plan vor zu legen wann was absolviert wird? Und wenn man sich nach Ablauf des befristeten Weiterbildungsvertrages einfach weigert ein geschöntes Logbuch einzureichen und nachweisen kann, dass man vorher keine Möglichkeit hatte auf die Zahlen zu kommen. Der Nachweis wäre wahrscheinlich der Knackpunkt. Aber angenommen man könnte - würde man dann ohne Facharzt dastehen? Der Arbeitsvertrag würde kaum weiterlaufen - könnte man seine Klinik dazu bringen bisher nicht erfolgte Ausbildungsschritte nach zu holen? Per drohender aberkannter Weiterbildungsbefugnis? Per arbeitsrechtlicher Klage? Immerhin eine Verletzung entsprechender Vereinbarungen des Arbeitsvertrages. Vom Arbeitgeber bezahlte Rotation in ein anderes Haus? Ideen hätte ich da.

    Noch mal - ja - frühzeitig eine Lösung zusammen aus zu arbeiten wäre das wichtigste. Ich bin es allerdings etwas leid den gefragten Weiterbildungsanforderungen so hinterher zu laufen wie gefühlt gerade.



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  3. #23
    Banned
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    Das beste Mittel, sofern man den Konflikt nicht scheut, ist die Androhung einer Entfristungsklage. Es gibt bereits ein entsprechendes höchstinstanzliches Urteil: Bekommt man die per Weiterbildungsvertrag zugesicherte Weiterbildung nachweislich (!) nicht, z.B. notwendige Rotationen, so ist der Befristungsgrund (Weiterbildung) nichtig, wodurch der befristete Vertrag sich automatisch in einen unbefristeten wandelt. Die Personalabteilung wird den Chef schon überzeugen. Sollte man aber nur machen, wenn man die Rotationen mitnehmen und dann gehen will.

    Im Grunde ist es so, dass es für jeden WbA von Anfang an einen Weiterbildungsplan inkl. Rotationen geben muss (!); fehlt ein solcher Plan, oder wird er nicht eingehalten, reicht allein dies schon für eine Enrfristung.

    Was die CT-Rotationen betrifft, ist es halt nicht immer möglich, allen Anfängern innerhalb von 2 Jahren ITS und NA zu ermöglichen. Muss man von Anfang an klar absprechen, und ggf. woanders unterschreiben, aber nicht hinterher heulen. Gerade in großen Häusern hat die Chirurgie häufig nur 1 Rotationsstelle auf der sonst anästhesiologisch geführten ITS. Wenn jährlich 2-3 Anfänger kommen (bei einer Mannschaft von 15-20 Assis durchaus üblich), wird es schwierig, wenn man pro Jahr maximal 2 Leute durchschleusen kann.
    Geändert von John Silver (15.09.2020 um 10:46 Uhr)



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  4. #24
    Diamanten Mitglied
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    Ich glaube, dass so große Veränderungen in der Abteilung nicht von einem einzelnen "kleinen" Assistenten durchgefochten werden können. Man macht sich total angreifbar. Auch eine Anzeige bei der Kammer wird wahrschenlich keinen Vorteil für dich bringen. Erstens wird die Reaktion viel zu langsam sein und fraglich konsequent genug.

    Wenn sich die komplette Assistentenschaft zusammenschließt und vl. erst über den Sprecher konstruktive Lösungen mit der Leitung erarbeitet .... oh ich muss aufhören zu Träumen.



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  5. #25
    Platin Mitglied
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    Zitat Zitat von ronaldinho10 Beitrag anzeigen
    Krass, gibt's das häufiger oder sind das nur Einzelfälle, dass das regelmäßige Besuchen von Außenliegerpatienten und Erfüllen von Konsilen am Ende unterschrieben wird vom Ausbildungsleiter als Intensiv-/Notaufnahmezeit?
    Gibt's da in der Breite solche und solche Chefärzte, oder kann man da mit etwas Glück echt einen lockeren erwischen was die Unterschriften angeht? Ich hab nämlich keine Ahnung wie strikt die da sind was die ganzen Anforderungen für die OPs angeht. Also ob das auf absolutem Staatsvertragslevel gehandled wird oder wie so eine Famulatur beim Hausarzt nebenan gesehen wird.

    Mit den OP Zahlen:
    Sind das spezifische OPs die jeder für den CT haben muss, oder eine generelle Zahl an OPs in denen man assistiert haben muss? Muss man auch selber OPs als Operateur sammeln oder reicht assistieren?
    Ich würde doch erstmal schauen, dass du die Rotationen auch wirklich absolvierst anstatt sie nur auf dem Papier bescheinigt zu bekommen. Selbst wenn man später nie auf ITS oder in der Notaufnahme arbeitet, sollte man als Chirurg ein wenig Ahnung von dem haben, was dort gemacht wird - alleine um auf Augenhöhe mit den anderen Abteilungen sprechen zu können...



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