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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hi, ich hätte mal eine Frage.
    In manchen Bundesländern wurde die Förderungshöchstdauer beim BAföG um 1 Semester erhöht. Trifft das auch für Bewerber zu, die im April/Mai mit Ihrem PJ begonnen haben? Im grundegenommen hat sich das Studium ja nicht deswegen um 1 Semester verlängert, da man ja ganz normal sein PJ angetreten hat. Weiß jemand evtl mehr?
    Danke schonmal für jede Info! LG



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Hey
    Es ist egal, in welchem Semester du studierst bzw. ob dir tatsächlich durch Corona oder auch aus jeglichem anderen Grund eine Überschreitung der Regelstudienzeit von einem Semester entstanden ist - die Regelstudienzeit wird tatsächlich um ein Semester verlängert 🥳
    Das ist zumindest die Info aus SH (hatte btw selbst Stex F20), kann mir kaum vorstellen, dass das nicht bundesweit gültig sein sollte.

    Liebe Grüße!



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Physikum123 Beitrag anzeigen
    Hi, ich hätte mal eine Frage.
    In manchen Bundesländern wurde die Förderungshöchstdauer beim BAföG um 1 Semester erhöht. Trifft das auch für Bewerber zu, die im April/Mai mit Ihrem PJ begonnen haben? Im grundegenommen hat sich das Studium ja nicht deswegen um 1 Semester verlängert, da man ja ganz normal sein PJ angetreten hat. Weiß jemand evtl mehr?
    Danke schonmal für jede Info! LG
    Hey, und hast du mehr herausgefunden?

    Dachte das würde nur für Bachelor-/Masterstudiengänge gelten und die Staatsexamensstudiengänge seien ausgeschlossen. Zumindest habe ich jetzt nichts anderes dazu gefunden...



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    In BW wird es definitiv verlängert, auch für Staatsexamenstudiengänge.
    Auszug aus einer E-Mail des MB von heute:
    Mit dieser Frage ist der studentische Sprecherrat der Medizinstudierenden des MB Baden-Württemberg zusammen mit der Geschäftsstelle an das Wissenschaftsministerium herangetreten. Die Antwort des Ministeriums sorgt nun für Klarheit:
    Die Regelstudienzeit-Verlängerung gilt für alle Studiengänge. Auch bei Medizinstudierenden werden Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021 nicht auf die Regelstudienzeit (und die Bezugsdauer von BAföG) angerechnet! Diese erfreuliche Nachricht wird hoffentlich viele von Euch beruhigen.
    "Dum spiro, spero"
    Cicero



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Gilt diese Regelung dann auch für den Bezug von Kindergeld, oder geht es nur um Bafög?



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