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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    04.08.2012
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    5. WBJ Psychiatrie
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    Ich habe lediglich die Fakten festgehalten. Wenn du etliche Bedingungen setzt, die alle höchst willkürlich sind, ist klar, dass dir keine Optionen mehr übrigbleiben. Eigentlich selbsterklärend.



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  2. #22
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
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    Jeg arbejder hjemmefra.
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    Wer Fragen stellt und eine Antwort möchte, die ihm weiterhilft, tut gut daran, NICHT diese aggressiv-unfreundliche Art raushängen zu lassen.
    Wir können nun wirklich nichts für die deutsche Bürokratie. Dann mach das mit der Zweitmitgliedschaft doch. Aber wundere dich nicht, wenn die Ärztekammer dir bei der Prüfungsanmeldung mitteilt, dass du ja in einem anderen Bundesland Erstmitglied bist und arbeitest und daher dort geprüft werden musst. Du könntest das doch auch einfach mal bei den Ärztekammern erfragen, die für dich in Frage kommen. Aber nein, stattdessen motzt du Leute an, die dir sehr wohl helfen wollen.
    Mit diesem Tonfall wirst du hier schnell nicht mehr weiterkommen. Also bitte: Wer Hilfe will, muss freundlich sein.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #23
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Umziehen willst du nicht, Klinik willst du nicht, Bundesland wechseln willst du nicht - wenn man nichts will, bleiben einem halt keine Optionen mehr übrig.
    Falsch. Es gibt noch mindestens eine Option. Warten bis in Bayern die neue WBO entsprechend der Muster-WBO der Bundesärztekammer umgesetzt hat.
    Die Muster-WBO von 2003 wurde im August 2004 in Bayern umgesetzt. Es kann daher sein dass die MWBO 2018 auch in naher Zukunft in Bayern kommt. Oder halt auch nicht. Bissl Risiko ist dabei, aber es sollte eher in Monaten sein denn in Jahren.

    Und @deinhautarzt: auch wenn du Kommentare nicht lesen willst "die dir gar nicht weiterhelfen"... deine Weiterbildung hast du 2016 oder früher begonnen, also zu einer Zeit weit vor der neuen MWBO 2018. Damit kanntest du eigentlich die Regeln in Bayern. Das "Bürokraten-Team der BLÄK" setzt einfach nur diese um. Dass es in anderen (Bundes-)Ländern anders ist mag sein. Es steht ja auch jedem frei dorthin zu gehen. Aber das willst du ja nicht.

    Zum Thema "Hospitation": eine Hospitation ist ja eigentlich wenn man eine andere Praxis oder Klinik "besucht" um dort irgendwas bestimmtes zu lernen. Für eine Anmeldung bzw. Meldung bei einer Ärztekammer ist jedoch die "Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit" erforderlich. Ich denke daher nicht dass die Voraussetzungen mittels Hospitation erfüllt werden. Aber du kannst es gern versuchen und hier berichten.



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