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Zitat von
davo
Umziehen willst du nicht, Klinik willst du nicht, Bundesland wechseln willst du nicht - wenn man nichts will, bleiben einem halt keine Optionen mehr übrig.
Falsch. Es gibt noch mindestens eine Option. Warten bis in Bayern die neue WBO entsprechend der Muster-WBO der Bundesärztekammer umgesetzt hat.
Die Muster-WBO von 2003 wurde im August 2004 in Bayern umgesetzt. Es kann daher sein dass die MWBO 2018 auch in naher Zukunft in Bayern kommt. Oder halt auch nicht. Bissl Risiko ist dabei, aber es sollte eher in Monaten sein denn in Jahren.
Und @deinhautarzt: auch wenn du Kommentare nicht lesen willst "die dir gar nicht weiterhelfen"... deine Weiterbildung hast du 2016 oder früher begonnen, also zu einer Zeit weit vor der neuen MWBO 2018. Damit kanntest du eigentlich die Regeln in Bayern. Das "Bürokraten-Team der BLÄK" setzt einfach nur diese um. Dass es in anderen (Bundes-)Ländern anders ist mag sein. Es steht ja auch jedem frei dorthin zu gehen. Aber das willst du ja nicht.
Zum Thema "Hospitation": eine Hospitation ist ja eigentlich wenn man eine andere Praxis oder Klinik "besucht" um dort irgendwas bestimmtes zu lernen. Für eine Anmeldung bzw. Meldung bei einer Ärztekammer ist jedoch die "Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit" erforderlich. Ich denke daher nicht dass die Voraussetzungen mittels Hospitation erfüllt werden. Aber du kannst es gern versuchen und hier berichten.