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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    24.07.2017
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    Hallo,
    Eine gute Freundin von mir hat jetzt leider zum dritten Mal das mündliche Physikum nicht bestanden, das schriftliche hat sie bereits mit einer guten Note bestanden. Das ärgerliche ist, dass sie den ersten Versuch nicht wahrgenommen hat und vergessen hat sich krank zu melden. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten das Studium fortzusetzen, evtl. mit Härtefallantrag oder mit einem Modellstudiengang?



  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.296
    Ausland...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Beiträge
    1.634
    Zitat Zitat von Bluej Beitrag anzeigen
    Das ärgerliche ist, dass sie den ersten Versuch nicht wahrgenommen hat und vergessen hat sich krank zu melden.
    Das ist nicht ärgerlich, das ist dumm.

    Ansonsten: Ausland mit viel Lehrgeld.
    I can't fix stupid but I can sedate it.



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Matzexc1
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    Semester:
    4.Wbj-Anästhesie
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    3.624
    Zitat Zitat von Bluej Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Eine gute Freundin von mir hat jetzt leider zum dritten Mal das mündliche Physikum nicht bestanden, das schriftliche hat sie bereits mit einer guten Note bestanden. Das ärgerliche ist, dass sie den ersten Versuch nicht wahrgenommen hat und vergessen hat sich krank zu melden. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten das Studium fortzusetzen, evtl. mit Härtefallantrag oder mit einem Modellstudiengang?
    Zum Härtefallantrag muss sie zu einem Anwalt für Verwaltungsrecht und sich mit diesem beratschlagen.

    Ansonsten nur Ausland.
    Geduld ist eine Tugend.
    Aber warum dauert alles immer so lange?

    Und als alle Hoffnung verloren war,kam ein Licht von oben und eine Stimme sprach:
    "Fürchte dich nicht, denn es könnte schlimmer sein"
    Und siehe da es kam schlimmer.



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Beiträge
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    Mit welcher Begründung sollte es einen weiteren Versuch geben? Lediglich ein Formfehler in Ladung oder Prüfung bietet eine Möglichkeit. Ist aber sehr sehr unwahrscheinlich.
    Selbst wenn, dann dauert es bei der aktuellen Auslastung der Verwaltungsgerichte noch etwas, sodass frühestens im Herbst 21 der nächste Antritt sein könnte.

    Ausland ist da die bessere Option. Zumal es auch keine Garantie gibt, dass der dritte Anlauf besser läuft als die ersten beiden. Mündlichen Termin ausfallen zu lassen um sich beim nächsten mal besser zu vorbereiten ist einfach NIE eine gute Idee.



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