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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Äh Befristung bis April 2021???? Ist das ne Schwangerschaftsvertretung???? Von sowas würde ich die Finger lassen.

    Üblich ist eine Befristung bis zum Abschluss der Facharztausbildung/Zusatzbezeichnung oder ggf. bis zum Ende einer geplanten Rotation, wenn keine weitere Weiterbildung auf der Stelle möglich oder sinnvoll ist. Das beinhaltet bereits die Probezeit.

    Wenn die Rotation für 1.5 Jahre geplant ist, sollte der Vertrag auf 1.5-2 Jahre befristet sein (je nach dem ob danach eine Prüfung ansteht) und dann halt ein Passus, dass die Probezeit 3 oder 6 Monate beträgt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #7
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    ist das in der inneren? und ab wann? und wieso brauchen die so ewig, bis sie dir mal per mail die Zusage schicken? hört sich so an als hättest du dich dort schon vor monaten beworben... klingt fü mich auch etwas seltsam...haben sie denn angekündig, den vertrag wenigstens zu verlängern?



  3. #8
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Äh Befristung bis April 2021???? Ist das ne Schwangerschaftsvertretung???? Von sowas würde ich die Finger lassen.

    Üblich ist eine Befristung bis zum Abschluss der Facharztausbildung/Zusatzbezeichnung oder ggf. bis zum Ende einer geplanten Rotation, wenn keine weitere Weiterbildung auf der Stelle möglich oder sinnvoll ist.
    Äh... Bei mir (Auge, große Uniklinik) sind es 2 Jahre, bei meiner Freundin (Derma, große Uniklinik) 1 Jahr, am Anfang sogar 6 Monate. Sind Fünfjahresverträge wirklich der Standard?



  4. #9
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    Zitat Zitat von escitalopram Beitrag anzeigen
    Äh... Bei mir (Auge, große Uniklinik) sind es 2 Jahre, bei meiner Freundin (Derma, große Uniklinik) 1 Jahr, am Anfang sogar 6 Monate. Sind Fünfjahresverträge wirklich der Standard?
    bei verträgen an universitätskliniken gemäß wissenschaftszeitgesetz gibt es separate regelungen.
    ansonsten müssen befristungen einen gewissen grund haben bzw einem bestimmten zweck dienen (z.b. erlangung des common trunk / facharzt / zusatzbezeichnung).



  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    WissZeitGesetz bezieht sich soweit ich weiß darauf, dass nach sechs Jahren Tätigkeit in Summe der Dr. med. da sein muss. Ob man jetzt 1- 2 oder 5-Jahres-Verträge bekommt hat da nicht den Einfluss.

    In meiner Abteilung gibt es wohl 2 und 5 Jahres-Verträge. Die Kollegen, mit denen ich im PJ hauptsächlich gearbeitet hatte, hatten alle 5 Jahres-Verträge (ich auch), aber inzwischen hab ich von einer handvoll Leuten gehört, dass sie mit einem 2 Jahres-Vertrag arbeiten. Wurde auch selber im Gespräch letztens gefragt, ob ich denn einen 2 oder 5 Jahres-Vertrag hab.

    Aber nur 6 Monate insgesamt wären mir zu heikel.



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