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Das stimmt so wie du es schreibt aber einfach nicht. Die Studienplätze, die an Kläger gehen, werden quasi neu erschaffen, sie waren ursprünglich gar nicht vorgesehen und wären auch nicht über das normale Verfahren an irgendjemanden verteilt worden. Das bedeutet entweder gehen sie an die Kläger oder sie gehen an niemanden. Studienplätze für Klagende haben überhaupt nichts mit den Studienplätzen für Härtefälle oder irgendeiner anderne Quote zu tun.
Und lustigerweise gibt es auch Unis, bei denen von Anwälten abgeraten wird zu klagen, weil die Chancen auf Erfolg über die letzten Jahre hinweg 0 gewesen ist. Es gibt also Unis, die ihre Arbeit richtig machen und ihre Kapazitäten gerichtsfest berechnen. Muss man sich nun fragen, warum manche Unis das nicht so auf die Reihe bekommen und immer mal wieder Kläger aufnehmen müssen, weil das Gericht feststellt, dass doch nicht die maximal mögliche Anzahl an Studierenden aufgenommen wurde.
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Ich bin froh, dass es genug Leute gibt, die das Prinzip des Klagens verstanden haben und mir hier zur Seite stehen. Kamjo kann oder will es anscheinend nicht begreifen. Es soll hier auch kein hate entstehen. Eigentlich wollte ich nur wissen, ob sich jemand für das WS eingeklagt hat (-:
Schönen Abend wünsche ich allen
Geändert von Curtis (07.10.2020 um 16:35 Uhr)