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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    https://www.rki.de/DE/Content/Infekt...4074bodyText16

    Das RKI sagt
    " Immunität, und damit Schutz vor Röteln-Embryopathie für die bestehende Schwangerschaft, ist anzunehmen, wenn der Nachweis über zwei erfolgte Rötelnimpfungen vorliegt oder wenn spezifische Antikörper vor Eintritt der Schwangerschaft nachgewiesen worden sind und dieser Befund dokumentiert ist. Ein Antikörpertest ist nur bei Ungeimpften, einmal Geimpften oder Patientinnen mit unklarer Impfanamnese und fehlendem früherem IgG-Nachweis zu veranlassen."



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  2. #7
    Unregistriert
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    Was die Leitlinien sagen sollte doch bei Amboss stehen. Woher soll man wissen, was in einer 100 Seiten Leitlinie zu jeder Erkrankung oder Untersuchung steht?



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  3. #8
    Unregistriert
    Guest
    Find auch, dass diese Frage anfechtbar ist... Habe noch nie einen Mutterpass ohne Röteln-Antikörper-Test gesehen... Die Frage ist, ob man nach RKI-Empfehlungen oder klinischer Praxis geht...



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  4. #9
    Unregistriert
    Guest
    Beim RKI findet man folgende Empfehlung:
    "Ein Antikörpertest ist nur bei Ungeimpften, einmal Geimpften oder Patientinnen mit unklarer Impfanamnese und fehlendem früherem IgG-Nachweis zu veranlassen."
    Es handelt sich eher um eine Impfbuchkontrolle.

    Ich denke daher, dass B richtig ist.

    https://www.rki.de/DE/Content/Infekt...r_Roeteln.html



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  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    07.10.2020
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    Also ich habe auch D.
    Hintergrund ist, dass ich selbst auch 2mal gg Röteln geimpft wurde und bei mir in der Schwangerschaft der Titer im ersten Trimenon bestimmt wurde.



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