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Ich habe jetzt nur bis Seite 15 gelesen und die Frage wurde nicht wirklich beantwortet:
Muss man sich für die Tätigkeit im Impfzentrum von der DRV befreien lassen?
Und bezüglich der Abgaben: Wie läuft das genau ab? Man bekommt das Bruttohonorar von der KV überwiesen gibt die Einkünfte dann bei der nächsten Steuererklärung an, damit die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden können? Muss man sonst noch etwas beachten? Jemand schrieb hier im Thread man müsse den GKV Beitrag selbst zahlen? Ist dieser nicht schon durch den Hauptjob abgedeckt?
Der Job im Impfzentrum ist Sozialversicherungsfrei! Du gibst die Honorare nur bei der nächsten Steuererklärung an. Mit dem Hinweis, dass es sich um eine zeitlich befristete Tätigkeit gehandelt hat, die Du nunmehr nicht weiter fortführen wirst. Das ist wichtig, weil sonst das Finanzamt auf die Idee kommt, die Steuervorauszahlungen aufzuerlegen.
Da die Tätigkeit im Impfzentrum ja sozialabgabenfrei ist, braucht man IMHO weder eine DRV-Befreiung, noch Abgaben an die ÄV, noch an die GKV zu leisten.
I'm a very stable genius!
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Danke für den Hinweis!
Ich bin zwischenzeitlich auch auf den § 130 des SGB IV aufmerksam geworden. Hier nochmal der Link falls nochmal jemand sucht:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__130.html