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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #306
    Oberpropofolist
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  2. #307
    Dunkelkammerforscher
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    Im schönen Süden
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    das war mal...
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    3.754
    Danach hättest du die Einnahmen einfach nicht angeben müssen...



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  3. #308
    Registrierter Benutzer
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    01.04.2018
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    12
    Ich habe jetzt nur bis Seite 15 gelesen und die Frage wurde nicht wirklich beantwortet:

    Muss man sich für die Tätigkeit im Impfzentrum von der DRV befreien lassen?
    Und bezüglich der Abgaben: Wie läuft das genau ab? Man bekommt das Bruttohonorar von der KV überwiesen gibt die Einkünfte dann bei der nächsten Steuererklärung an, damit die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden können? Muss man sonst noch etwas beachten? Jemand schrieb hier im Thread man müsse den GKV Beitrag selbst zahlen? Ist dieser nicht schon durch den Hauptjob abgedeckt?



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  4. #309
    Administrator Avatar von Brutus
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    Facharzt
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    Der Job im Impfzentrum ist Sozialversicherungsfrei! Du gibst die Honorare nur bei der nächsten Steuererklärung an. Mit dem Hinweis, dass es sich um eine zeitlich befristete Tätigkeit gehandelt hat, die Du nunmehr nicht weiter fortführen wirst. Das ist wichtig, weil sonst das Finanzamt auf die Idee kommt, die Steuervorauszahlungen aufzuerlegen.
    Da die Tätigkeit im Impfzentrum ja sozialabgabenfrei ist, braucht man IMHO weder eine DRV-Befreiung, noch Abgaben an die ÄV, noch an die GKV zu leisten.
    I'm a very stable genius!



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  5. #310
    Registrierter Benutzer
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    Danke für den Hinweis!

    Ich bin zwischenzeitlich auch auf den § 130 des SGB IV aufmerksam geworden. Hier nochmal der Link falls nochmal jemand sucht:

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__130.html



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