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  1. #11
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Putzig, das eigentliche Thema wird so ziemlich verfehlt. Mittlerweile gibt es aber genug Infos, auch von den KVen selbst, aus erster Hand.
    Wie schon geschrieben, der ärztliche Dienst wird nur für die Abklärung/Aufklärung/Dokumentation zuständig ein, die eig. Impfung wird von nichtärztlichem Personal durchgeführt, vermutlich ein paar Dutzend oder hundert Meter weiter. Zumindest geplant ist, daß der Überwachungsraum durch NA besetzt ist.

    WICHTIG (!!!!!) ist aber der sozialrechtliche Aspekt. Die KVen haben das ganze von den Personaldienstleistern übernommen, um dem Staat Geld zu sparen, konkret nämlich die ganzen Lohnnebenkosten und Versicherungen. Geführt wirst Du als (Schein)selbstständiger.

    Heißt im einzelnen:
    - der ausgelobte Stundenlohn ist KEIN Arbeitnehmerbrutto, sondern der Umsatz als Selbstständiger (!) pro Stunde.
    Es sind davon komplett selbst zu bezahlen: Krankenkasse, Ärzteversorgung, Steuer usw. also 50-60% Abzug...
    -Dann ist wichtig: es besteht keine Unfallversicherung durch die KV, und die Private wird nicht leisten (weil Arbeit!). Wenn man sich im Falle eines Unfalls oder Wegeunfalls nicht ruinieren will, MUSS man noch in die BG einzahlen.
    -Haftpflicht: der Arzt haftet amtlich für die korrekte Dokumentation und die Durchführung (hatte ich hier schon verlinkt). Die üblichen Berufshaftpflichten decken nur gelegentliche Nebentätigkeiten ab, wenn das mit dem Impfen für mehr als ein paar Stunden ausartet, ist die Frage, ob dann geleistet wird. Also Deckungszusage für den konkreten Zeitraum und Tätigkeit geben lassen. Alternativ bieten die Betreiber gelegentlich sowas an, würde ich bevorzugen, damit ich im Schadensfall nicht die eigene Versicherung in Anspruch nehmen muss.
    -kein Arbeitnehmerschutz, also keine Arbeitszeitregelungen/Pausenregelungen/Urlaub/Krankheitstage etc. (geschenkt...)
    -WICHTIG ist auch noch, daß man mit der KV eine Art Dienstleistungsvertrag eingeht. Kann man den vereinbarten Dienst nicht antreten, egal ob Krankheit oder anderweitig eingesetzt, ist man verpflichtet, eine Ersatzperson zu stellen. Ansonsten ist eine Konventionalstrafe fällig (im ÄBD um die 1000 EUR plus Honorar des Vertreters).

    Noch was vergessen?

    Also bitte nochmal nachdenken und durchrechnen. Bis jetzt haben sich weit überwiegend Ruheständler gemeldet, die viel Zeit, aber nichts zu verlieren haben.
    Und mich persönlich ärgert es, daß ausgerechnet in der Krise jetzt wieder gegeizt wird und zwar indem 10.000 Impfärzte in die Scheinselbstständigkeit geschoben werden, um Lohnnebenkosten und Versicherungen zu sparen.

    Es gibt übrigens auch schon Bestrebungen, das Honorar für den Impfdienst deutlich abzusenken und zwar bundeseinheitlich (der Marburger Bund ist hier sicherlich behilflich...)
    Geändert von tarumo (11.12.2020 um 18:51 Uhr)
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  2. #12
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von docdean Beitrag anzeigen
    H[*]Man kann "zur eigenen Entlastung" eine MFA mitbringen, die dann 60€/h bekommt. Diese braucht im Prinzip keine formelle Qualifikation, arbeitet aber komplett deligiert in Verantwortung des Arztes. Kann ich da einfach eine befreundete Krankenschwester mitnehmen? Und bekomm ich sonst eine gestellt?[/LIST]
    Das ganze ist so gedacht, daß Du als Niedergelassener Arzt "Dein" Personal mitbringen kannst und somit das Arbeitgeberbrutto für diese Stunde von den KVen übernommen wird. Wenn Du die befreundete Krankenschwester bei DIR anstellst, kannst Du das so machen. Dann mußt Du allerdings je nachdem die ganzen arbeitgebertypischen Nebenkosten übernehmen, wenn es mehr als ein Minijob ist, dann kommt da einiges zusammen bis hin zum Urlaubsanspruch.

    Wie gesagt- fürs Impfen werden nicht die Approbierten herangezogen. Es wird auch darauf aufmerksam gemacht, daß die Dienste komplett separat geplant werden, also "gemeinsam" wird nicht funktionieren. Schon alleine, weil die nichtärztlichen Mitarbeiter bei den KVen mit den üblichen Arbeitszeitregelungen eingesetzt werden, während der Ärztliche Dienst in der Scheinselbstständigkeit roboten muß.
    Geändert von tarumo (11.12.2020 um 22:51 Uhr)
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  3. #13
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Und bevor jetzt jemand mit der DRV kommt: selbstverständlich ist der Einsatz in den Impfzentren zu 100% Scheinselbstständigkeit. Eigentlich müßte man vorab die Clearingstelle bei der DRV informieren.
    Mir ist allerdings kein Fall bekannt, wo die Clearingstellen zuungunsten der KV entschieden haben, sofern sie sich überhaupt damit befaßt haben. Nach 16 Jahren Merkel gilt auch in der Gesundheitspolitik: "legal-illegal-sch..egal" und so werden ein paar hundert selbstständige Notärzte eradiziert, während man in Größenordnungen von 10.000enden ÄrztInnen schon seit Jahren schon (zum Beispiel im ÄBD) seitens der DRV geradezu angestrengt permanent wegsieht, um nicht das KV-System durch Nachzahlungsverpflichtungen zum Einsturz zu bringen.
    Geändert von tarumo (11.12.2020 um 19:13 Uhr)
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  4. #14
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    Du hast da schon ein paar sehr wichtige Punkte genannt. Hier im Süden hat die Ärztekammer auch 130€/h für die Mithilfe in den Impfzentren ausgelobt. Aber da kam mir dann auch direkt die Zweifel, wieviel davon wohl übrig bleibt, wenn ich meine Berufshaftpflicht anpassen muss, die Sozialversicherungskosten und Steuer noch obendrauf kommt... Wenn man das häufiger macht ist es vielleicht den Aufwand wert. Für ein paar Tage im Frühjahr ist es aber nicht wirklich attraktiv.



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  5. #15
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    ZACK! Die Ethikfalle schnappt zu. Wie kann es sein, daß es in ´schland nach Angebot und Nachfrage gebildete Ärztehonorare gibt...

    https://www.swr.de/swraktuell/rheinl...lsH5jBklIaDtB4

    1100 EUR Umsatz (!) schafft übrigens ein auch mittelprächtiger Bahnhofskiosk am Tag. Mit wesentlich weniger Risiko. Daß die Notärzte (natürlich) für weniger Geld fahren und Lieschen Müller das ganze als natürlich viel zu hohes Arbeitnehmerbrutto verkauft wird, ist natürlich eine gute Argumentationsgrundlage für eine Absenkung (nicht, daß man Notärzte ab sofort besser bezahlen würde.....). Die KVen müssen als Körperschaften staatliche Vorgaben umsetzen, und so ist es nicht ausgeschlossen, daß es dann tatsächlich zu einer bundeseinheitlichen Deckelung auf 60 EUR/h "Umsatz" kommt. Ein Betrag, für den man nicht einmal einen selbstständigen Gärtner bekommt...und erst recht keine Ärzte...
    "Sind ja schließlich Steuergelder" ..genau, die Prämien für die Bundestagsbediensteten sind ja im Lotto gewonnen worden...

    Es ist nicht ausgeschlossen, daß Deutschland als einziges Land der Welt mit einer Corona- Impfkampagne aufgrund von Sozialneid und politisch gewollter Minderbezahlung der Impfer scheitert....na ja, zum Glück gibt es ja noch die Zwangsrekrutierung in der BO...Genossin Merkel kennt das ja noch von "früher".

    und zum Thema Rheinland-Pfalz: " Es gibt keinen Ärztemangel in Rheinland-Pfalz. Jetzt nicht, und auch in Zukunft nicht" MP Malu Dreyer, SPD, 2009
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