Ist der Ex-Kollege eigentlich komplett bescheuert?
1. Jegliche Nebentätigkeiten sind dem Arbeitgeber zu melden.
2. Falls die Kasse davon erfährt, kann der Kollege sich schon mal auf einen Besuch vom MDK einstellen mit Prüfung, ob er denn tatsächlich "arbeitsunfähig" ist.
3. Wenn das Krankengeld nicht ausreicht, aber der Kollege sich zu einem "leichteren Job" arbeitsfähig fühlt, sollte er die aktuelle Stelle kündigen und dann kann er nach Lust und Laune beim Impfzentrum oder wo auch immer arbeiten.