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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Einen VPN-Tunnel zu installieren, mag funktionieren, allerdings hat man sich dann mit einer Programinstallation auf einem fremden Rechner dann gleich den nächsten Abmahngrund eingefangen- sofern es technisch überhaupt möglich ist.
    Ich sprach explizit von meinem privaten Laptop der über eduroam ins Internet geht. An den Klinikrechnern nutze ich das Internet nicht, dann kann mir auch keiner was. Ist mit dem Laptop eh komfortabler.



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  2. #27
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Ich sprach explizit von meinem privaten Laptop der über eduroam ins Internet geht. An den Klinikrechnern nutze ich das Internet nicht, dann kann mir auch keiner was. Ist mit dem Laptop eh komfortabler.
    Eduram gibts aber doch nur in unikliniken



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  3. #28
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von F45.04 Beitrag anzeigen
    Uff das hatte ich vergessen.

    Wenn es nicht auf die Latenz an kommt würde doch auch Satelliten Internet gehen. Da müsste es doch kleine portable Empfänger geben. Frag sich nur ob der ominöse Nebenjob genug abwirft dass sich sowas lohnt, falls ja stellt sich die Frage warum man dann noch Arzt ist.....
    Satellitenempfänger sind zum einen ziemlich teuer. Und bedürfen einer Sichtverbindung zum Himmel- wenn es die gibt, dann wird man (ich gehe davon aus, daß GK´s Klinik nicht auf einem Berggipfel steht...) auch ein Mobilfunknetz bekommen. Und solange die Art der Nebentätigkeit nicht mitgeteilt wird, erübrigen sich weitere Angaben. Anfertigen/Abspielen von irgendwelchen Aufzeichungen geht vielleicht auch über einen USB-Stick am mitgebrachten Privatlaptop.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  4. #29
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    Hallo GelbeKlamotten, darf ich fragen was dies für eine Tätigkeit ist?



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  5. #30
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    Hallo- nicht ganz on topic aber ich wollte hierfür auch keinen neuen Thread aufmachen. Ich habe eine Frage zu den Notarztdiensten. Wenn man in einer Klinik arbeitet - gibt es ein Gesetz, nachdem man die Arbeitszeiten aus Klinik und Notarzttätigkeit zusammenzählt und die dann Summe x nicht übersteigen darf? Wenn ja - wie hoch ist x?



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