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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Zitat Zitat von mbs Beitrag anzeigen
    Nur mal so zum Verständnis: Bereitschaftsdienst zählt zu 100% als Dienstzeit, wird aber nur zu maximal 40% vergütet? Was ist dafür denn eigentlich die genaue Rechtfertigung oder "Begründung"?
    Soweit ich weiß wird Bereitschaftsdienst in der höchsten Stufe mit 90% vergütet.

    Dass es voll als Arbeitszeit gilt war wahrscheinlich ursprünglich mal als Schutz für Arbeitnehmer gedacht. Leider ist es offenbar so, dass das nur jemanden Interessiert, wenn es um Vorteile für den Arbeitnehmer geht.



  2. #12
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Es sind ja drei verschiedene Probleme
    1) das Erledigen von privaten Dingen im BD (wäre IMHO okay, solange die Vorgaben beachtet werden), Häkeln, Lesen, Schlafen ist ja erlaubt...
    2) eine immerhin genehmigungspflichtige Nebentätigkeit ZEITGLEICH
    und 3) das Zweckentfremden des Dienstzugangs ins Internet, und dann gleich für einen stream

    Wenn Du während der einsatzfreien Zeit im BD z.B. Bücher lesen und rezensieren würdest, und nach Dienstschluss die Rezensionen gegen Vergütung ins Internet stellen würdest (oder während des BD gehäkelte Socken verkaufen..) dann hätte kein Arbeitgeber was dagegen.
    Kniffelig wird es, wenn es eine Anweisung gibt, bei längeren einsatzfreien Perioden im BD die Rückstandslisten abzuarbeiten, die sicherlich auch in Eurer Abteilung existieren.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #13
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Kniffelig wird es, wenn es eine Anweisung gibt, bei längeren einsatzfreien Perioden im BD die Rückstandslisten abzuarbeiten, die sicherlich auch in Eurer Abteilung existieren.
    Für Bereitschaftsdienst anordnen, dass wenn die Bereitschaft gerade nicht eingefordert wird, die liegengebliebende Vollarbeit des Vortages abzuarbeiten ist? Der war gut!



  4. #14
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Es sind ja drei verschiedene Probleme
    1) das Erledigen von privaten Dingen im BD (wäre IMHO okay, solange die Vorgaben beachtet werden), Häkeln, Lesen, Schlafen ist ja erlaubt...
    2) eine immerhin genehmigungspflichtige Nebentätigkeit ZEITGLEICH
    und 3) das Zweckentfremden des Dienstzugangs ins Internet, und dann gleich für einen stream

    Wenn Du während der einsatzfreien Zeit im BD z.B. Bücher lesen und rezensieren würdest, und nach Dienstschluss die Rezensionen gegen Vergütung ins Internet stellen würdest (oder während des BD gehäkelte Socken verkaufen..) dann hätte kein Arbeitgeber was dagegen.
    Kniffelig wird es, wenn es eine Anweisung gibt, bei längeren einsatzfreien Perioden im BD die Rückstandslisten abzuarbeiten, die sicherlich auch in Eurer Abteilung existieren.
    1. Ich habe nie was von irgendwelchen Videostreams erzählt und habe auch nicht vor, sowas zu machen.
    2. Unser Bereitschaftsdienst hat ausnahmslos immer eine höhere Arbeitsauslastung als 50%. Ich glaube kaum, dass da jemand anordnen kann, noch zusätzlich irgendwelche Listen abzuarbeiten. Hat auch bisher keiner gemacht. Und mir sind auch keine Rückstandslisten bekannt, die nicht bereits speziell einer Person zugeordnet wären, die sie aufarbeiten muss.



  5. #15
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Trüffel Beitrag anzeigen
    Für Bereitschaftsdienst anordnen, dass wenn die Bereitschaft gerade nicht eingefordert wird, die liegengebliebende Vollarbeit des Vortages abzuarbeiten ist? Der war gut!
    Den AG der das schriftlich macht möchte ich sehen...

    Zur Ursprungsfrage hat tarumo es aber eigentlich auf den Punkt gebracht und die Antwort ist: ja du kannst abgemahnt werden. Ob es passiert, kommt auf viele Details an.



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