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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Guest
    Was ist das doch hier zum Teil für ein Kindergarten. Dieses blöde Rumgezicke. Wer immer noch nicht den Ernst der Lage erkannt hat, der soll doch von mir aus untergehen.
    Wer sich nicht informiert, schadet uns. Weil er andere verunsichert und zulabert.
    Von überall her kann man sich die Informationen geben lassen, von [email protected], mistig usw.

    -ja, es gibt ein Wanner-Fax
    -ja, die LPA#s haben darauf reagiert
    -ja, wer 2 Versuche im STEX 2 vergeigt hat und den 30.09.2006 überschritten hat, hat nur noch EINEN Versuch im Hammerexamen
    -ja, es gibt ein Anerkennungsermessen des LPA, und keine Anerkennungspflicht der Äquivalenzliste (Aktuell herausgegeben am 10.12.)

    2. Ausübung des Anerkennungsermessens im Hinblick auf bereits erworbene Altscheine
    gemäß den bisherigen Anlagen 2 und 3 durch das zuständige Landesprüfungsamt
    (§ 43 Abs. 2 Satz 8 ff. ÄAppO)

    Hierzu erstellen die medizinischen Fakultäten jeweils Anerkennungsempfehlungen für das zuständige LPA in Form sogenannter Äquivalenzlisten, die i.d.R. den neuen Studienordnungen als Anlage beigefügt sind. Daraus kann der Studierende, der zu der Übergangskohorte des § 43 Abs. 2 und 3 ÄAppO gehört, also lediglich die Ärztliche Vorprüfung alt bis zum Stichtag 01.10.2003 bestanden hat, entnehmen

    - welche der bis zu 25 erbrachten Altleistungen gemäß den bisherigen Anlagen 2 und 3 voraussichtlich vom LPA bei der Zulassungsbewerbung/-prüfung für die Teilnahme am neuen Staatsexamen M 2 neu bzw. der Fakultät bei der Prüfung der Beginnvoraussetzung für das neue PJ als vollständig erbrachte neue Leistungsnachweise gemäß § 27 ("1:1", allerdings ohne Benotung) anerkannt werden können


    - welche Leistungssegmente ggfs. als Ergänzungsleistungen zu bereits erworbenen Altscheinen hinzutreten müssen (erst danach "1:1" Anerkennung, ohne Benotung)

    - welche Leistungsnachweise in Form der neuen Universitätsveranstaltungen/-prüfun-gen gemäß § 27 (benotet) vollständig neu nacherbracht bzw. bestanden sein müssen.


    3. Erstmalige Durchführung des neuen PJ bzw. des neuen Zweiten Abschnitts der Ärzt-
    lichen Prüfung ( M 2 neu )

    Das neue PJ wird erstmals zum Wintersemester 2005/2006 angeboten.

    Die neue Staatsexamensprüfung M 2 neu wird erstmals im Herbst 2006 (17./18./19.10.2006) durchgeführt.

    Sie kann vom Studierenden frühestens nach einem Studium der Medizin von 4 Jahren einschließlich des Praktischen Jahres nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ( M 1 neu bzw. ÄV alt entsprechend ) abgelegt werden.


    Können wir jetzt endlich wieder vernünftig werden ?



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  2. #2
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
    Mitglied seit
    20.08.2001
    Ort
    war Regensburg/München
    Semester:
    genug
    Beiträge
    7.026
    vernünftig wäre trotz aller verzweiflung, daß Forum nicht mit dieser "Übergangsregeln"Mail-Addy vollzuspammen.
    Es werden sich nicht plötzlich noch 100 Leute melden, wenn man diese statt 20 21 mal postet.....
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



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  3. #3
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
    Mitglied seit
    28.05.2002
    Ort
    HD/CH(BL&AG)/HD
    Semester:
    Fertig - Assi
    Beiträge
    3.711
    Original geschrieben von Unregistered
    -ja, es gibt ein Wanner-Fax
    Wer oder was ist eigentlich "Wanner" und was hat der zu sagen?!
    Das neue PJ wird erstmals zum Wintersemester 2005/2006 angeboten.
    Es gibt ein "neues" PJ???! Was ändert sich da bitte?
    Die neue Staatsexamensprüfung M 2 neu wird erstmals im Herbst 2006 (17./18./19.10.2006) durchgeführt.
    Bist Du Dir da sicher? Ich war immer der Ansicht, das mein Semester (Physikum 3/2003) das erste ist, welches das Hammerexamen schreiben muß und das es zu diesem Zeitpunkt erstmalig angeboten werden soll...

    Rugger



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  4. #4
    Intubator Avatar von Huepftigger
    Mitglied seit
    25.07.2003
    Ort
    Lübeck
    Semester:
    3. WBJ Anästhesie (nach Innere-Ausflug)
    Beiträge
    709
    Und ich war mir bisher sicher, daß mein Semester (Physikum 08/03) das erste wäre, auf welches das Hammerexamen wartet...



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    05.11.2003
    Beiträge
    25
    Hi,

    wer im Frühjahr 2004 M1-alt macht - und zwar egal wann er sein Physikum gemacht hat - studiert nach neuem Recht weiter.

    Wer Physikum im Frühjahr 03 hatte und M1 im Frühjahr 04 macht, bekommt wohl alle Scheine für M1 angerechnet, macht dann die restlichen Neuscheine nach § 27 und ist im Frühjahr 06 mit dem PJ dran, ist damit im Frühjahr 2007 (6 Jahre nach Studienbeginn) fertig und macht dann M2 neu.

    Wer das Physikum schon vom Frühjahr 03 hatte und ggf. schon einen Sack voll M2-alt-Scheine gesammelt hat, macht auch im Frühjahr 2004 M1-alt und kann sich ggf. Altscheine für M2-neu anrechnen lassen, studiert dann bis Herbst 2005 (3 Semester) weiter - erwirbt dabei die erforderlichen Neuscheine, macht bis Herbst 2006 sein PJ und dann M2-neu.
    Ebenso, wer kein M1 mehr macht - wartet bis 1.10.2005 und kann dann - wenn ihm alle Altscheine anerkannt bzw. er alle Neu-/Ergängzungsscheine gemacht hat - direkt ins PJ, das dann im Herbst 2006 beendet ist - Herbst 2006 M2-neu.

    Ciao



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