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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Sorry für die Nebenfrage, weil es hier gerade um Verträge geht....

    Ist es üblich, dass im Arbeitsvertrag sowas drin steht wie:

    "XXXX wird ab XXX bei der Universität XYZ - med Fakultät- als Zeitarbeitnehmer befristet bis XXX unter Eingruppierung nach EG TV Ärzte als Vollbeschäftigter eingestellt"

    Quasi gar nicht erwähnt in welchem Bereich und was für ne Weiterbildung?!



  2. #7
    Banned
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    Zitat Zitat von Heerestorte Beitrag anzeigen
    Sorry für die Nebenfrage, weil es hier gerade um Verträge geht....

    Ist es üblich, dass im Arbeitsvertrag sowas drin steht wie:

    "XXXX wird ab XXX bei der Universität XYZ - med Fakultät- als Zeitarbeitnehmer befristet bis XXX unter Eingruppierung nach EG TV Ärzte als Vollbeschäftigter eingestellt"

    Quasi gar nicht erwähnt in welchem Bereich und was für ne Weiterbildung?!
    Zeitarbeitnehmer ist komisch....normalerweise als Arzt



  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Als Zeitarbeitnehmer ist man nicht weiterbildungsassistent
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Mei, was heißt "üblich". Den Begriff "Zeitarbeitnehmer" finde ich komisch und hatte ihn so noch nicht.

    Ich hab mal meine alten Verträge durchgeschaut.
    Ein Vertrag war: "Assistenzarzt" mit "Befristung bis erfolgreich abgelegte Facharztprüfung", einer war als "Arzt auf Zeit" befristet "ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes", einer war als "Arzt" und "befristet für die Dauer der Weiterbildung zum Facharzt für Gefäßchirurgie"

    Ich hatte also in drei Arbeitsverhältnissen nur einmal das Wort "Gefäßchirurgie" erwähnt, in den beiden anderen Verträgen nicht mal "Chirurgie" und in einem Vertrag nicht mal irgendein Wort von "Weiterbildung". Trotzdem fand überall Weiterbildung statt und es wurde alles anerkannt.



  5. #10
    Banned
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    In den Verträgen wird mit Absicht Weiterbildung nicht erwähnt, weil es sonst einen juristischen Anspruch darauf gäbe....Rotationen usw.;



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