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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
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    Was wäre denn die Mindestlaufdauer die ihr euch von einem Vertrag erwarten würdet? Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Grundlagen oder Richtlinien was in der Hinsicht zulässig ist oder worauf man einen Anspruch hat?



  2. #12
    Diamanten Mitglied
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    3.731
    Gesetzliche Grundlagen für Mindestdauer? null. Aber außerhalb von Unis sollten zwei bis fünf Jahre schon drin sein.

    Was ich persönlich versuchen würde zu vermeiden sind irgendwelche Verträge die an die Schwangerschaft von jemand anders geknüpft sind. Man wünscht es keinem, aber sowas kann sich schnell ändern und dann löst sich ein Vertrag schnell mal auf.



  3. #13
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Semester:
    Bauschamane
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    16.362
    Ich hatte schon einen Vertrag da war die Probezeit länger als die Vertragsdauer. War aber keine Weiterbildungsstelle.
    Üblich sind Verträge über die ganze Weiterbildungszeit, auch mit Puffer für die Prüfung.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #14
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    Goro's Lair
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    Vor-Hölle
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    322
    Zitat Zitat von mbs Beitrag anzeigen
    Was wäre denn die Mindestlaufdauer die ihr euch von einem Vertrag erwarten würdet? Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Grundlagen oder Richtlinien was in der Hinsicht zulässig ist oder worauf man einen Anspruch hat?
    Also da gibt es meiner Erfahrung nach ganz gravierende Unterschiede zwischen den Häusern aber auch zwischen Uni und peripher (kommunal/privat):

    - wo man an der Uni quasi (zumindest hier bei mir in Bayern) per WissZeitgesetz hinnehmen muss, viele kurze Verträge zu kriegen (ich hatte glaub ich 5 Stück während der Weiterbildung: 6 Wochen, 1 Jahr, 1 Jahr, 18 Monate, 12 oder so), ist das peripher nicht so.

    - als ich ins periphere Haus wechselte (FA-reif, auf Prüfung wartend), habe ich erstmal einen 2-Jahres-Vertrag bekommen.

    - Ich bin dann nochmal in ein privates Unternehmen gewechselt, dort dann zwar auch initial 2 Jahre, aber da hab ich dann als FA anders verhandelt: nach ca. 2-3 Monaten "guter Führung" habe ich einfach zum Chef gesagt, eine 6 monatige Probezeit ist Käse und ich möchte Arbeitsplatzsicherheit zwecks Familienplanung etc. und habe dann sang- und klaglos einen unbefristeten bekommen.

    - Ich bin nach Jahren zwar wieder ins kommunale Klinikum gewechselt, und natürlich automatisch mit unbefristeten Verträgen.

    Kommunal ist es eigentlich üblich, dass man einen Vertrag über seine WB-Zeit kriegt (also zB 5-6 Jahre), danach unbefristet. Meines Wissens darf ein Nicht-Uni-Haus maximal 2 mal verlängern (mit Begründung), dann muss der Vertrag entfristet werden.

    Weiss da jemand genaueres?

    Wie dem auch sei, als erfahrener Arzt mit ordentlichen Qualifikationen und nachdem man einen guten Eindruck gemacht hat, und als FA sowieso, muss man sich nicht mit befristeten Verträgen abspeisen lassen. zumindest an nicht-universitären Häusern. Das haben die Arbeitgeber aber weitgehend verstanden (hoffe ich).



  5. #15
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    06.01.2007
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    Zitat Zitat von Jukka666 Beitrag anzeigen
    Kommunal ist es eigentlich üblich, dass man einen Vertrag über seine WB-Zeit kriegt (also zB 5-6 Jahre), danach unbefristet. Meines Wissens darf ein Nicht-Uni-Haus maximal 2 mal verlängern (mit Begründung), dann muss der Vertrag entfristet werden.

    Weiss da jemand genaueres?
    .
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    Zitat Zitat von daCapo Beitrag anzeigen
    Naja erstmal wird man es mündlich vereinbaren. Aber man kann auch in dem Arbeitsvertrag schreiben lassen: Es wird ermöglicht in XX Monaten die notwendige XX Rotationen und Kenntnisse zu erlangen.
    .
    Wieviel Arbeitsverträge hast Du denn schon abgeschlossen?
    Und wieviele davon mit extra verhandelten Bestandteilen?
    Es läuft doch so: der Chef verspr...äääh, erzählt irgendwas und der Arbeitsvertrag kommt eine Woche später von der Verwaltung, zumal an einer Klinik mit mehreren Tausend Beschäftigten und wird der MB- Standardvertrag sein. Persönliches Erscheinen in der Verwaltungs zwecks Aufsetzen eines Vertrages mit individuellen Konditionen dürfte als WBA zu 99% die Ausnahme sein und an Unikliniken zu 100%.
    Wie sich die hier geschilderten Wochen- oder Jahresverträge oder gar ein Zeitarbeitsvertrag auf heißbegehrte Rotationen auswirken, sei dahingestellt.
    Im späteren Berufsleben wird man sich eher nicht für eine Unikarriere interessieren, hier ist entscheidend der FA-Abschluß, zweitens Kenntnisse und Fertigkeiten (also nicht nur Unterschriften für irgendwas Fiktives) und drittens freiwillige Fortbildungen über den Tellerrand hinaus...spricht IMHO eher gegen Uniklinik, es sei denn, eine Habilitation wird angestrebt...

    Ein solches Anliegen geäußert, wird übrigens dazu führen, daß der TE bestenfalls als komplett naiv gesehen, schlimmstenfalls wegen Querulantenverdacht umgehend ausgesondert wird. Schon alleine um Unfrieden innerhalb der Abteilung zu vermeiden. Just meine 2cents

    Einen großen Teil meiner WBZ habe ich an einem kommunalen Haus absolviert, wo Wechsler mit Erfahrung unbefristete Verträge erhielten, also über die WBZ hinaus. Es geht also und erhöht die Hemmschwelle, sich zeitnah zur FA-Prüfung nach anderen Jobs umzusehen.
    Geändert von tarumo (05.01.2021 um 14:46 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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