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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
    Mitglied seit
    11.02.2008
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    long time ago
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    Schlechte Erfahrungen werden hier gern gepostet, die guten Erfahrungen sind unauffällig. Man sollte nicht direkt mit einem Vor-Urteil an die Sache herangehen. Just my two cents...
    Wissen macht nichts.



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  2. #12
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
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    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.371
    Die LÄK Hessen fordert für „stationäre Versorgung“ explizit den Einsatz auf Station und nicht nur in einem Krankenhaus. Zumindest hat sie das, als ich FA gemacht habe. Bei uns waren zwei Jahre stationärer Versorgung vorgeschrieben und die musste man auch nachweisen. KH-Ambulanz zählte nicht.
    „Patientenversorgung“ hingegen wäre auch mit Ambulanzarbeit abzuleisten gewesen.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #13
    Banned
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    04.07.2014
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    Zitat Zitat von Jukka666 Beitrag anzeigen

    Wenn es um wirklich wichtige Entscheidungen geht, zB wo man welche Weiterbildung beginnt, würde ich tatsächlich mir immer den Namen des Sachbearbeiters geben lassen und immer auf einer sofortigen Email bestehen.
    Aber auch die muss nach Jahren nicht mehr helfen...man ist halt ausgeliefert.
    Man kann da einfach eine Email hinschicken (siehe Homepage) und kriegt dann eine Antwort: Per Post oder E-Mail.
    Diese bewahrt man auf bis zur FA-Prüfung und schickt den Schriftverkehr dann mit.

    Zitat Zitat von Anne1970 Beitrag anzeigen
    Daher schriftlich nach einem „Vorab-Bescheid“ fragen, wenn es Zweifel gibt. Ggf. bei der Gruppen-/Abteilungs-Leitung der Weiterbildungsabteilung, notfalls direkt bei der Rechtsabteilung der ÄK, sofern mit der/ dem Sachbearbeiterin/er keine Einigung zu erreichen ist. Möglichst nicht auf dem letzten Drücker.
    Ja ob es nun Vorabbescheid oder Beantwortung einer Frage zur Weiterbildung heißt. Besser ist, man hat es schriftlich.
    Und ja: je früher man fragt: Was wird anerkannt? Kann ich da die WB machen für mein Fach? je besser.



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  4. #14
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    11.02.2008
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    long time ago
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    Rischtisch . Und bedenkt: die Sachbearbeiter/innen machen da ihre Arbeit ... so gut es eben geht... im Rahmen der Bestimmungen . In der Regel haben sie kein besonderes Interesse daran, angehende Fachärztinnen/e zu ärgern.
    Wissen macht nichts.



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  5. #15
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
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    im Rheinland
    Semester:
    4. WBJ - Labor
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    Wie gesagt, darum hab ich so früh gefragt, damit ich hoffentlich passend zu 12 Monaten WB ne Antwort bekomme und mich dann dementsprechend weiter orientieren kann für nen eventuellen Fachrichtungswechsel.



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