Die LÄK Hessen fordert für „stationäre Versorgung“ explizit den Einsatz auf Station und nicht nur in einem Krankenhaus. Zumindest hat sie das, als ich FA gemacht habe. Bei uns waren zwei Jahre stationärer Versorgung vorgeschrieben und die musste man auch nachweisen. KH-Ambulanz zählte nicht.
„Patientenversorgung“ hingegen wäre auch mit Ambulanzarbeit abzuleisten gewesen.