Hallo,
leider wird die Aufwandsentschädigung für das PJ als Ausbildungsvergütung gesehen und fast komplett bis auf ca. 100 Euro mtl. abgezogen. Und wichtig ist auch, dass der gesamte Bewilligungszeitraum gezählt wird, sodass du auch schon in den Monaten, wo du noch kein PJ machst weniger bekommst. Dafür wird dein "Einkommen" zusammengerechnet und durch 12 Monate geteilt. Dieser Wert wird dir dann monatlich abgezogen oder man muss das zu viel bekommene Geld zurückzahlen.
Zumindest habe ich diese Erfahrung gemacht.