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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Hallo,
    leider wird die Aufwandsentschädigung für das PJ als Ausbildungsvergütung gesehen und fast komplett bis auf ca. 100 Euro mtl. abgezogen. Und wichtig ist auch, dass der gesamte Bewilligungszeitraum gezählt wird, sodass du auch schon in den Monaten, wo du noch kein PJ machst weniger bekommst. Dafür wird dein "Einkommen" zusammengerechnet und durch 12 Monate geteilt. Dieser Wert wird dir dann monatlich abgezogen oder man muss das zu viel bekommene Geld zurückzahlen.
    Zumindest habe ich diese Erfahrung gemacht.



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  2. #7
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    Bei mir ist es nicht angerechnet worden, konnte den vollen Bafögsatz und das PJ-Gehalt behalten. Kommt auf deinen Sachbearbeiter bzw. das Amt an, glaube ich.



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  3. #8
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    dh sobald explizit "Aufwandsentschädigung" dranne steht darf ich das komplett behalten, trotz Bafög? (kriege Baföghöchstsatz)



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  4. #9
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    Das PJ Geld darfst du behalten, musst es aber dem Amt als Einkünfte offenlegen. Anhand dessen wird dein Bafögsatz angepasst bzw. gemindert. Leider fällt das PJ Gehalt nicht in die 450€-Job-Kategorie und wird daher in jedem Fall berücksichtigt beim Bafög.



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  5. #10
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    Zitat Zitat von Cerclage Beitrag anzeigen
    Das PJ Geld darfst du behalten, musst es aber dem Amt als Einkünfte offenlegen. Anhand dessen wird dein Bafögsatz angepasst bzw. gemindert. Leider fällt das PJ Gehalt nicht in die 450€-Job-Kategorie und wird daher in jedem Fall berücksichtigt beim Bafög.
    Ah okay, von den ca. 580 bleiben dann am Ende ~180€ übrig... wie finanziert man sich dann während dem PJ wenn man mehr braucht (Mietkosten etc.)?!



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