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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Aber bei "fortgeschrittenen Bildgebungen" wie MR? Würde ich für recht mutig halten. Meine bisherige Erfahrung (die naturgemäß sehr gering ist) ist da eher, dass die meisten Neurologen sich zwar gerne die Bilder anschauen, aber im Zweifelsfall dann doch dem Radiologen vertrauen. (In der VCH hab ich es interessanterweise andersrum erlebt, allerdings war das ebenfalls in Österreich.)
    Ich kenne die österreichischen Gesetze nicht, aber die dürften sich nicht fundamental unterscheiden. Die rechtlichen Voraussetzungen , Bildgebung zu veranlassen und durchzuführen (Fachkunde...) ist das eine. Die andere ist, daß ich das, egal, was ich tue, hinreichend beherrschen muß. Das steht so nicht in Paragraph xyz, nennt sich aber Facharzstandard und ist das, an dem ich im Zweifelsfall vor Gericht beurteilt werde. Wenn der Neurologe oder Orthopäde meint, hinreichend erfahren zu sein, um jederzeit MRTs befunden zu können (für die Abrechnungsgenehmigung muß er ja ohnehin eine gewisse Erfahrung nachweisen) darf er das natürlich jederzeit tun. Und braucht natürlich auch keine Fachkunde. Für Fehler muß er natürlich auch geradestehen. Wenn ich durch meine Erfahrung dem entkleideten Patienten auf dem CT-Tisch auch noch das kleine Pendelfibrom sachgerecht per Scherenschlag entfernen kann, dürfte ich das ja auch (ich darf es aber nicht abrechnen, zumindest nicht in der GKV).
    Natürlich besteht die Gefahr, daß Teilgebietsradiologen relevante Nebenbefunde eher übersehen. Sei es aus Unkenntnis, sei es aus mangelndem Training. Das liegt in der Natur der Sache.
    Geändert von tarumo (03.02.2021 um 17:34 Uhr)
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  2. #42
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    Eh, aber das ist ja dann wieder ein anderes Thema. Falls was passiert, wird der Neurologe, unter der hypothetischen Annahme desselben Bildes und desselben Fehlers, wahrscheinlich viel eher ein Problem bekommen als der Radiologe. Eben wegen des Facharztstandards, den der Radiologe sicher viel eher belegen kann als der Neurologe.

    Besonders interessant finde ich eben die Frage, was aus Sicht des Radiologen die sicherere Variante ist. Und da vermute ich, ohne jegliche juristische Kenntnisse, dass es sicherer ist, das CT (oder MR, oder wie auch immer) nicht parallel laufen zu lassen. Wär aber wie gesagt echt interessant, dazu Infos von Leuten zu bekommen, die sich tatsächlich auskennen



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  3. #43
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    Die Lyse verantwortet der Neurologe und in der Regel fordert ein Richter auch, das er es selbst beurteilen kann. Wenn er sich unsicher ist kann man auch bei eigentlich jeder Intervention zur Not kurz raus und das Bild ansehen. Ich wüsste nicht wo da der Radiologe ein Problem bekommen sollte Ich sehe eher ein Problem darin das CT nicht zu machen...



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  4. #44
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Und nur so am Rande: Ein schmales 2-3mm messendes und an doofen Stellen durchaus auf den ersten Blick zu übersehendes Subduralhämatom macht keine Hemiparese.

    Wenn der Neurologe die raumfordernde ICB übersieht und den Radiologen nicht fragt... hat er Pech gehabt.



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  5. #45
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Und nur so am Rande: Ein schmales 2-3mm messendes und an doofen Stellen durchaus auf den ersten Blick zu übersehendes Subduralhämatom macht keine Hemiparese.

    Wenn der Neurologe die raumfordernde ICB übersieht und den Radiologen nicht fragt... hat er Pech gehabt.
    Es ging ja eher um die Zunahme des Hämatoms durch Lyse bei zeitgleich z.B. M3 Verschluß und schmales SDH bei Z.n. Sturz...



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