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Zitat von
davo
Aber bei "fortgeschrittenen Bildgebungen" wie MR? Würde ich für recht mutig halten. Meine bisherige Erfahrung (die naturgemäß sehr gering ist) ist da eher, dass die meisten Neurologen sich zwar gerne die Bilder anschauen, aber im Zweifelsfall dann doch dem Radiologen vertrauen. (In der VCH hab ich es interessanterweise andersrum erlebt, allerdings war das ebenfalls in Österreich.)
Ich kenne die österreichischen Gesetze nicht, aber die dürften sich nicht fundamental unterscheiden. Die rechtlichen Voraussetzungen , Bildgebung zu veranlassen und durchzuführen (Fachkunde...) ist das eine. Die andere ist, daß ich das, egal, was ich tue, hinreichend beherrschen muß. Das steht so nicht in Paragraph xyz, nennt sich aber Facharzstandard und ist das, an dem ich im Zweifelsfall vor Gericht beurteilt werde. Wenn der Neurologe oder Orthopäde meint, hinreichend erfahren zu sein, um jederzeit MRTs befunden zu können (für die Abrechnungsgenehmigung muß er ja ohnehin eine gewisse Erfahrung nachweisen) darf er das natürlich jederzeit tun. Und braucht natürlich auch keine Fachkunde. Für Fehler muß er natürlich auch geradestehen. Wenn ich durch meine Erfahrung dem entkleideten Patienten auf dem CT-Tisch auch noch das kleine Pendelfibrom sachgerecht per Scherenschlag entfernen kann, dürfte ich das ja auch (ich darf es aber nicht abrechnen, zumindest nicht in der GKV).
Natürlich besteht die Gefahr, daß Teilgebietsradiologen relevante Nebenbefunde eher übersehen. Sei es aus Unkenntnis, sei es aus mangelndem Training. Das liegt in der Natur der Sache.
Geändert von tarumo (03.02.2021 um 17:34 Uhr)
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"