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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hello
    Vllt kann mir jmd weiterhelfen in Vorbereitung auf eine potentielle Stelle.
    Wie ist das denn mit Rotationen an eine andere Klinik im Rahmen der Weiterbildung (insb. nach WBO 2020).

    Folgender Sachverhalt:
    Es handelt sich um ein übergeordnetes Zentrum (gleicher Chef, aber eben zwei unterschiedliche Kliniken). An Klinik A (Chef ist WBB) kann man nicht die komplette Weiterbildung absolvieren, eine Rotation an Klinik B (Lt. OA ist WBB) ist vorgesehen.
    Kann man während dieser Rotation formal an Klinik A angestellt bleiben, aber das Logbuch wird durch den lt. OA als WBB der Klinik B ausgefüllt/bzw im neuen eLogbuch bestätigt?
    Oder muss man um die Weiterbildungszeit anerkannt zu bekommen, auch an Klinik B offiziell angestellt sein?

    Theoretisch muss man ja außerdem mind. 6 Monate am Stück an einer Weiterbildungstätte sein, damit es anerkannt wird. Eine ehemalige Assistentin hat mir aber geschildert, dass die Assistenten wohl regelmäßig zwischen Klinik A & B rotieren, meist so für 2-3 Monate . Wie ist es denn dann mit dem Nachweis im Logbuch :S

    Sehr komplizierter Sachverhalt, aber vllt hatte jmd schon mal eine ähnliche Situation, bin sehr verwirrt.. LÄK werde ich noch kontaktieren und auch beim Gespräch mit dem Chef genauer nachhaken.

    Lieben Dank!



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Es gibt bei uns in der Stadt einen Klinikverbund aus 2 Häusern, bei denen die Chefs zusammen die volle Ermächtigung für Anästhesie haben, die Assistenten werden zwischen den Kliniken je nach entsprechender Rotation hin- und hergeschoben. Ist soweit ich weiß kein Problem. Aber wenn du da hospitierst gibt es sicher Fach- oder Oberärzte, die selbst mal in deiner Lage waren und das schildern können.



  3. #3
    straight outta hell
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    Die Klinikverbünde, die ich kenne, stellen ihre Mitarbeiter im Verbund und nicht in einem speziellen Krankenhaus ein. Im Idealfall wird verträglich festgehalten, dass du X Monate in Klinik A und X Monate in Klinik B verbringt, im ungünstigeren Fall steht da nur, dass du Mitarbeiter in den „Gemeinschaftlichen Kliniken Hinterpusemuckel“ bist ohne genau Defintion des genauen Arbeitsortes und du wirst fröhlich zwischen den Kliniken hin und her geschickt.



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Du wirst genau prüfen müssen, ob das eine gemeinschaftliche Weiterbildungsermächtigung ist, oder ob das zwei getrennte sind.
    Im ersten Fall müssen BEIDE! Ermächtige alle Zeugnisse, Logbücher etc. unterschreiben. Im Zeugnis muss dann natürlich auch nachvollziebar sein, wie das mit den Rotationen gelaufen ist.
    Im zweiten Fall bekommst du zwei Zeugnisse. Dann darf die Rotation aber eigenlich nicht nur 2 Monate sein, sondern mindestens die Mindestzeit für Weiterbildungsabschnitte. Du kannst in so einem Fall weiter an Haus A beschäftigt bleiben, brauchst dann aber irgendwas schriftliches dass du zum Zwecke der Weiterbildung an Klinik B abkommandiert wirst. Oft gibt es eine Art Überleitungsvertrag wo Rechte und Pflichten geregelt werden.
    Das erste Modell gibt es relativ häufig in Gemeinschaftspraxen (dann aber meist an einem Ort) und das zweite Modell ist z.B. bei der Bundeswehr verbreitet- da werden Sanitätsoffiziere in Weiterbildung sogar an externe Praxen und Kliniken kommandiert.

    Eine weitere Möglichkeit wäre eine Hospitation mit dem Zweck fehlende Zahlen zu sammeln. Dafür gibt es keine Mindestzeit, ist aber im Einzelfall von der jeweiligen ÄK abhängig. Eine Ermächtigung ist notwendig. Und Obacht- es kann sein, dass die Zeit nicht auf die Weiterbildungszeit im Mutterhaus anrechnet und man die Zeit der Hospitation nachholen muss.

    Ich kann es nicht oft genug betonen: Sehr sehr wichtig ist, dass die Papierlage stimmt. Manche Ärztekammern wollen die Arbeitsverträge sehen. Dann muss die Ermächtigung zum Vertrag und später zum Zeugnis passen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    78
    Danke für eure Antworten und Erfahrungen!
    Gespräch ist kommende Woche, ich werde genauer nachhaken und dann auch nochmal die LÄK befragen. Ich weiß jetzt worauf ich zu achten habe. Ist mir auch wichtig, dass ich am Ende nicht dastehe und zwar inhaltlich alle Weiterbildungsinhalte habe und diese theoretisch auch durch die beiden Weiterbildungsermächtigten bestätigt sind, mir das ganze aber nicht anerkannt wird, weil eben keine 6 Monate am Stück oder die Vertragslage nicht stimmt.



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