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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Gold Mitglied
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    Ich habe zum 1.1.2021 eine Stelle angetreten, bei der ich jedoch früh gemerkt habe, dass es nicht zwischen uns passt.
    Hatte ein Gespräch mit einer Abteilung aus meinem alten Haus, die mich gerne zurücknehmen würden. Nun wäre mir eine Überbrückungszeit von einem Monat ganz recht um die Diss mal zu vollenden. Natürlich habe ich kein Anspruch auf ALG, habe mir aber genug angespart, um 2-3 Monate problemlos überbrücken zu können inklusive Versicherungen. Gibt es irgendeinen Fallstrick, den es noch zu beachten gilt?

    Vielen Dank!



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Nur der Hinweis, dass sich ein paar Wochen länger Durchhalten je nach Konstellation lohnt. Weiterbildungsabschnitte werden nach neuer WBO je nach Fach und Kammer ab drei Monaten anerkannt . Ansonsten fällt mir auch nichts ein außer: Nichts wie weg da



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Zilia
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    Eventuell bist Du hinsichtlich der gesetzlichen Krankenkasse (sofern Du nicht ohnehin familienversichert bist) über den "nachgehenden Leistungsanspruch" (§19 SGB V) noch einen Monat nach Beschäftigung nachversichert. Das würde Dir schon 1 Monat KV-Beitrag ersparen, bevor Du Dich als freiwilliges Mitglied versichern müsstest. Einfach der KV rechtzeitig erkundigen, ob Du darauf Anspruch hast.

    Wenn Dein Vermögen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt, kannst Du auch HARTZ IV beantragen. Der bürokratische Aufwand ist aber nicht zu unterschätzen (vllt. jetzt unter den Corona-Bedingungen etwas weniger).
    "A word is dead/When it is said/Some say/I say/ It just/Begins to live/That day." (Emily Dickinson)



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  4. #4
    Gold Mitglied
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    Guter Punkt! Aktuell pendle ich jedoch knapp 100km zur Stelle und bin mir nicht sicher, ob die drei Monate mögliche Anerkennung das aufwiegen, insbesondere wenn ich mit der Doktorarbeit in dem freien Monat nennenswert weiterkomme.

    @ Zilia: Ich wohne recht günstig und kann vermögenstechnisch locker 2-3 Monate überbrücken. Tatsächlich will ich aber nicht länger als einen Monat "Pause" machen und habe eine schriftliche Zusage , sodass es letztlich nur um Einstellungsformalien und den Tag des Arbeitsbeginns geht.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von Zilia
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    Mit dem nachgeltenden Leistungsanspruch spart man aber schonmal für einen Monat ca. 180 Euronen für die KV. Ist doch auch Geld und kaum bürokratischer Aufwand.
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