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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Zitat Zitat von roxolana Beitrag anzeigen
    Also uns hat man bei Promotionsbeginn gesat, dass die Uhr ab Beginn der Promotionsvereinbarung anfängt zu ticken, egal ob man als Student angestellt ist oder nicht.
    Nee, sobald du als Mitarbeiter der Universität an der Uniklinik ohne Promotion befristet arbeitest laufen 6 Jahre und da werden auch Zeiten als Studentische Hilfskraft angerechnet.
    Ich hatte viele Kollegen mit Null Interesse an Promotion und ohne Promotionsvereinbarung dementsprechend, die eigentlich auch nur dort zur "Überbrückung" für eine Zeit gearbeitet haben.

    >>Wissenschaftliches und künstlerisches Personal mit akademischer Ausbildung kann ohne besonderen Sachgrund bis zu sechs Jahren befristet beschäftigt werden. Darunter fallen auch Ärzte. Nach einer Promotion ist nochmals eine Befristung von sechs Jahren zulässig. In der Medizin gilt nach der Promotion eine Höchstdauer von neun Jahren, damit soll die generell längere Qualifikationsdauer von Ärzten (zum Facharzt) berücksichtigt werden. Oft spricht man lediglich von der „12-Jahres-Regel“ (und unterschlägt so den Ausnahmefall der 15-Jahresregelung in der Medizin). <<

    Aber: Falls da wirklich jmd in die Enge getrieben wird und es an 6 Monaten scheitern sollte, können
    Höchstbefristungsdauern für Qualifizierungen unter besonderen Umständen kurz „verlängert“ werden.
    Zwei meiner Kollegen haben entweder eine Punktlandung gemacht oder es wurde kurz verlängert mit der Begründung: ja schon eingereicht; in der Prüfung usw.

    Zitat Zitat von Bonnerin Beitrag anzeigen
    In welchem Bundesland soll sich das denn zugetragen haben?
    Ob und wann du die Promotion anfängst ist vollkommen irrelevant. Du bist ja vorher i.d.R. nicht als wissenschaftlicher Mitarbeiter irgendwo an der Uniklinik beschäftigt, sondern allenfalls als SHK. Die 5 Jahre beginnen mit dem ersten Arbeitsvertrag und zählen auch nur in der Zeit, in der du da beschäftigt bist (z.B. 3 Jahre Uniklinik, 2 Jahre städtisch, danach kannst du noch 2 Jahre als FA an die Uni, aber dann muss der Titel da sein). Zumindest in NRW.

    Sorgt halt dafür, dass teils extrem fähiges Personal abwandert, weil die Diss nix ist. Andererseits kann man so die Assistenten auch gut zwingen, in der eigenen Abteilung ne schlecht betreute Diss annehmen zu müssen, weil diese Kündigungsandrohung immer da ist. Spart man sich aber z.B. auch alles, wenn man in Ö studiert hat, zumindest in NRW zählt der Dr. med. univ. als ausreichend.
    Genau: Arbeitsvertrag und Zeiten als studentische Hilfskraft (meist ja nur wenige Zeiten) zählen.
    Es sind insgesamt 6 Jahre befristet ohne Promotion, nicht 5 Jahre.

    Naja auch in der Peripherie werden gute Leute gebraucht. An der Uni ist es immer ein Kommen und Gehen und es ist so gewünscht. In der einen Abteilung mehr und in der anderen weniger. Die eine Abteilung ist forschungsstark und modern, die andere weniger. Wenn die Promotion aus Österreich anerkannt wird, ist es eher nachteilig, weil man dann nur 9 Jahre befristet an der Uni sein kann statt 15 (wer sowas überhaupt will).

    Zitat Zitat von roxolana Beitrag anzeigen
    Klar darfst du ärztlich tätig werden, nur muss die Uni dann nach Ablauf des Zeitraums deinen Vertrag entfristen. Der Zeitraum nach Abbruch der Diss dürfte aber auch nicht mitzählen.
    Du musst irgendeine Promotion in der Medizin machen innerhalb von 6 Jahren. Thema/Fachwechsel erlaubt. Kann auch eine retrospektive Studie mit 25 Patienten sein, wo die Zufriedenheit mit dem Allgemeinmediziner auf dem Land als Thema gewählt wurde, um es überspitzt darzustellen.
    Geändert von daCapo (10.02.2021 um 12:44 Uhr)



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  2. #12
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    Wie ist das eigentlich, wenn man die Uni und sogar das Bundesland wechselt? Zählen da die Zeiten von Uni 1 auch an Uni 2? Betrifft mich selber nicht, bin glücklich in der Peripherie. Finde es aber interessant und war mir so gar nicht bewusst.



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  3. #13
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    Zitat Zitat von Cingulum123 Beitrag anzeigen
    Wie ist das eigentlich, wenn man die Uni und sogar das Bundesland wechselt? Zählen da die Zeiten von Uni 1 auch an Uni 2? Betrifft mich selber nicht, bin glücklich in der Peripherie. Finde es aber interessant und war mir so gar nicht bewusst.
    Yup die zählen auch.



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  4. #14
    Gold Mitglied Avatar von lara162
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    Wie ist das, wenn man seine Diss. schon im Studium abgeschlossen hat, fängt man dann gleich bei den 9 Jahren an oder sind es dann 9 + 6 (weil "gespart")?

    Wie ist das rechtlich, wenn man noch mal einen befristeten Vertrag unterschrieben hätte und der wäre nicht mehr gültig/rechtens von der Befristungslage. Automatisch entfristet?
    ..trifft bei mir wohl nicht zu, durch Kinder werden ja auch nochmal anscheinend +2 Jahre/Kind drauf gerechnet, aber wäre mal interessant und langsam aber sicher nähert sich auch die Front. Gibt bei uns jedoch genug, die dann erstmal mit Kurzzeitverträgen a la Drittmittel oder sonstige Begründungen hin gehalten werden (bei denen ists dann aber idR die fehlende Promotion, nach der dann ja die nächste Befristungsorgie los geht...).



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  5. #15
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    Zitat Zitat von lara162 Beitrag anzeigen
    Wie ist das, wenn man seine Diss. schon im Studium abgeschlossen hat, fängt man dann gleich bei den 9 Jahren an oder sind es dann 9 + 6 (weil "gespart")?

    Wie ist das rechtlich, wenn man noch mal einen befristeten Vertrag unterschrieben hätte und der wäre nicht mehr gültig/rechtens von der Befristungslage. Automatisch entfristet?
    ..trifft bei mir wohl nicht zu, durch Kinder werden ja auch nochmal anscheinend +2 Jahre/Kind drauf gerechnet, aber wäre mal interessant und langsam aber sicher nähert sich auch die Front. Gibt bei uns jedoch genug, die dann erstmal mit Kurzzeitverträgen a la Drittmittel oder sonstige Begründungen hin gehalten werden (bei denen ists dann aber idR die fehlende Promotion, nach der dann ja die nächste Befristungsorgie los geht...).
    a) Dann fängst du bei 9 Jahren an, Vollzeit versteht sich
    b) wenn du meist einen nicht rechtsgültigen Vertrag unterschrieben zu haben, dann solltest du das besser mit deinen Vorgesetzten klären
    c) Wo steht das im Wissenschaftszeitgesetzt, dass ein Kind 2 Jahre zusätzlich bedeutet in befristeten Verträgen an der Uni? Kannte ich bisher nicht. Wenn man Teilzeit arbeitet, verlängert sich natürlich die Zeit um 50%. Vllt ist das gemeint?



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