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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo ich hoffe ihr könnt mir vllt mit meinem Problem helfen,

    bin im 1. Semester Zahn (WS20/21) und habe mich für Humanmedizin beworben fürs Sommersemester 21 und auch einen Platz bekommen.
    Habe mich also von allen Prüfungen abgemeldet, außer von Chemie, da war die Frist schon zu Ende. Werde mich also zum Ende des Wintersemesters Exmatrikulieren lassen, um an der anderen Uni zu studieren.

    Habe jetzt folgendes Problem. Ich schreibe in 2 Tagen die Chemieklausur. Falls ich sie bestehe, mache ich normal das Praktikum und kriege den Schein, den ich dann in die neue Uni mitnehmen kann. Soweit so gut.
    Falls ich jetzt aber die Klausur nicht bestehen sollte (was eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit ist), könnte ich die Wiederholungsklausur schreiben, die noch zum Wintersemester zählt, aber im Sommersemester geschrieben wird, oder ich stelle einen Antrag auf Entlassung des Prüfungsverhältnisses.
    Habe im Dekanat angerufen und gefragt wie alles abläuft, das hat leider nicht viel geholfen, weil die Frau sehr genervt war von mir und mich nur an die Studienordnung verwiesen hat. Die ich zwar gelesen habe, die aber nicht ganz so einfach zu verstehen ist..
    Meine Frage ist jetzt, sollte ich die Klausur beim ersten Mal nicht bestehen, und dann nen Antrag auf Rücktritt stellen: Nehme ich den Fehlversuch mit in die neue Uni?
    Und noch ne Frage. Wenn ich diesen Antrag stelle, weil ich die WHG-Klausur nicht schreiben möchte, lohnt es sich dann noch am Praktikum teilzunehmen?



  2. #2
    Gold Mitglied Avatar von Haematopoesie
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    Ich denke, dass du den Fehlversuch nicht mit nimmst - es ist ja ein ganz anderer Studiengang!
    Aber: Schau mal bei deiner neuen Uni nach, ob die Zahn- und Humanmediziner Chemie zusammen haben und frag eventuell in deren Studiendekanat nach, wie das geregelt ist. Eventuell könntest du dich auch jetzt exmatrikulieren, dan wäre es sicher kein Fehlversuch ;). Oder die wahrscheinlichlichere Variante: du bestehst die Klausur ohne Probleme.



  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von medlove91
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    Es ist immer zum Kotzen wie unhöflich manche Mitarbeiter der Uni zu einem sind. Die ganzen Ordnungen sind nun einmal nicht alle einfach zu verstehen

    Naja zu deiner Frage: Ich stimme dem Beitrag über mir zu. Wenn deine jetzige Uni dir da nicht weiterhelfen kann würde ich versuchen mit der neuen Uni das mal abzuklären und herauszufinden wie die das denn sehen.

    Laut deinen Angaben war deine Klausur ja schon. Wie ist sie verlaufen?



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Kurze Frage kann man sich über Hochschulstart für Medizin bewerben , obwohl man bereits in Zahnmedizin einen Studienplatz hat ?(weil bei mir wurde vorher gesagt,dass ich nicht eingeschrieben sein darf)



  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Ja, kannst du, siehe https://hochschulstart.de/informiere...was-wo-und-wie und auch die Landesvergabeverordnungen (Suchbegriff "ausgeschlossen").

    Du darfst nur nicht für denselben Studiengang eingeschrieben sein.



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