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  1. #21
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    Bei manchen privaten Trägern ist es wohl so, dass man keine Verlängerung bekommt wenn man zu lange für den FA braucht weil man der Geschäftsführung dann zu teuer wird. Und wenn man häufiger wechselt braucht man naturgemäß länger. Teilweise werden je nach Zahl der OÄ aber auch FÄ angeblich oft nicht verlängert weil sie zu viel kosten würden.

    Wie das ist, wenn man vorher eine andere Fachrichtung gemacht hat kann ich nicht sagen - theoretisch wird einem die Zeit auf das Gehalt ja auch angerechnet soweit ich weiß.

    Ist das in der Realität schonmal jemandem von euch passiert? Monetäre Überlegungen spielen ja eine immer größere Rolle wie es scheint.



  2. #22
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    Noch nie gehört, hört sich mehr nach ausrede zur Trennung an



  3. #23
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    Als Facharzt wär man ja noch teurer als als fortgeschrittener Assistenzarzt und selbstständiger arbeiten darf man (glaub ich) erst als Oberarzt. Ein jüngerer Assistenzarzt wär billiger, aber der kann halt auch nicht so viel und muss von den Oberärzten stärker überwacht werden.

    Für die Gehaltseingruppierung zählt jede ärztliche Tätigkeit. Oder sagen wir, jede im Sinne einer Facharztausbildung, Covid-Impfzentrum oder so wär ich mir nicht so sicher.



  4. #24
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    Es ist Quark, dass man keine Verlängerung bekommt, wenn man zu lange zum Facharzt braucht. Man ist als WBA zum Facharzt für XY angestellt, und wenn es „zu lange“ dauert, muss die Klinik halt verlängern, bis es klappt. Wenn nämlich nicht verlängert wird, dann muss die Klinik ggf. vor Gericht begründen, warum die Verzögerung unbedingt und ausschließlich in der Person des WBA lag, was ziemlich schwierig sein dürfte; und wenn die Verzögerung nicht nur am WBA lag, ist es eben das Problem des Arbeitgebers. Im Grunde muss die Klinik einen von Anfang bis Ende durchstrukturierten Weiterbildungsplan vorlegen, sonst ist die Befristung zum Zwecke der Weiterbildung ungültig, und der letzte Vertrag wird entfristet (s. entsprechende Urteile).



  5. #25
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    Zitat Zitat von John Silver Beitrag anzeigen
    Es ist Quark, dass man keine Verlängerung bekommt, wenn man zu lange zum Facharzt braucht. Man ist als WBA zum Facharzt für XY angestellt, und wenn es „zu lange“ dauert, muss die Klinik halt verlängern, bis es klappt. Wenn nämlich nicht verlängert wird, dann muss die Klinik ggf. vor Gericht begründen, warum die Verzögerung unbedingt und ausschließlich in der Person des WBA lag, was ziemlich schwierig sein dürfte; und wenn die Verzögerung nicht nur am WBA lag, ist es eben das Problem des Arbeitgebers. Im Grunde muss die Klinik einen von Anfang bis Ende durchstrukturierten Weiterbildungsplan vorlegen, sonst ist die Befristung zum Zwecke der Weiterbildung ungültig, und der letzte Vertrag wird entfristet (s. entsprechende Urteile).
    Kann man nur hoffen, dass sowas selten auftritt



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