Na toll und ich hab extra vorher nachgeguckt ob's ein Bereich der Psychosomatik ist, schade haha

Auch das steht ja alles in der WBO, um mal bei der aus Niedersachsen zu bleiben:

Im Sinne dieser Satzung gehören zum ambulanten Bereich Arztpraxen, Institutsambulanzen,
Tageskliniken, poliklinische Ambulanzen und medizinische Versorgungszentren. Dem stationären
Bereich werden Krankenhausabteilungen, Rehabilitationskliniken, Belegabteilungen und Einrichtungen,
in denen Patienten aufgenommen und/oder Tag und Nacht durchgängig ärztlich betreut werden,
zugerechnet.
Also das was roxolana schon meinte trifft zu.