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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied
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    Liebe Forenmitglieder,

    ich habe eine Frage zur LANR:
    Ich habe vor kurzem meine Stelle gewechselt und einen Wust an Unterlagen von der Personalabteilung bekommen...
    u.a. gab es da auch ein Formular, in dem ich meine lebenslange Arztnummer eintragen sollte....

    Ich bin erst seit kurzem Facharzt und bisher bin ich damit nie in Berührung gekommen.

    Brauche ich als angestellter Arzt in einem Klinikum überhaupt eine LANR? Wenn ja, wofür?

    Die LANR wird ja von der zuständigen KV vergeben....im Internet steht, dass seit 2019 auch Weiterbildungsassistenten im KH eine LANR erhalten sollten. An mir ist das aber irgendwie komplett vorbeigegangen. Ist das bei jemandem schon der Fall gewesen?

    Weiß jemand welche rechtlichen Konsequenzen es hätte, wenn man eine LANR beantragt? Die Kosten belaufen sich wohl auf 100 Euro.
    Ich würde dann versuchen, das Geld von meinem Arbeitgeber wieder zu bekommen, also die 100 Euro würden mich erstmal nicht abschrecken, aber nicht, dass ich dann nachher zu KV-Diensten verpflichtet bin, nur weil ich eine LANR habe...
    Also weiß jemand Näheres dazu?

    Ich wäre für jegliche Information dankbar!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Man bekommt als Arzt im Krankenhaus keine lebenslange Arztnummer, sondern eine Arztnummer (ANR) für das Krankenhausarztverzeichnis. Das kann der Arbeitgeber beantragen. Dazu benötigt er Daten des Arztes, sodass es unwahrscheinlich ist, dass Dein bisheriger Arbeitgeber ohne Dein Wissen eine ANR beantragt hat. Vorsichtshalber einfach anfragen.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von abcd Beitrag anzeigen
    Man bekommt als Arzt im Krankenhaus keine lebenslange Arztnummer, sondern eine Arztnummer (ANR) für das Krankenhausarztverzeichnis. Das kann der Arbeitgeber beantragen. Dazu benötigt er Daten des Arztes, sodass es unwahrscheinlich ist, dass Dein bisheriger Arbeitgeber ohne Dein Wissen eine ANR beantragt hat. Vorsichtshalber einfach anfragen.
    Danke für deine Antwort!

    Aber ich glaube, ich habe das etwas missverständlich formuliert: ich denke nicht, dass mein bisheriger AG ohne mein Wissen eine Arztnummer für mich beantragt hat. Mit "das ist an mir vorbeigegangen" meinte ich, dass ich bisher definitiv keine LANR habe.
    Und das obwohl im Internet steht:
    Um Schnittstellenprobleme bei der Entlassung von Patienten aus dem Kranken*haus zu verringern, hat der Gesetzgeber mit dem Versorgungsstärkungsgesetz die Vor*gaben verschärft. Kliniken müssen seitdem in einem Entlassplan die medizinisch un*mittel*bar erforderlichen Anschlussleistungen festlegen. Die Details sollte die Selbst*ver*waltung beschließen, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) konnten sich aber nicht einigen. Nun regelt ein Schiedsspruch strittige Punkte.

    Vorgesehen ist, dass das Entlassmanagement für alle stationär behandelten Patienten gilt. Die Kliniken sind verpflichtet, auf allen Verordnungen die lebenslange Arztnummer (LANR) sowie die Betriebsstättennummer (BSNR) anzugeben. Da die meisten Kliniker nicht über eine LANR verfügen, müssen sie sich registrieren. Das wird voraussichtlich bei den Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Die DKG spricht von 50.000 betroffenen Klinikärzten.
    Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachricht...nge-Arztnummer

    Der Artikel ist schon etwas älter, ich hatte das aber auch bereits an anderer Stelle gelesen.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Hier der Absatz aus dem Wikipedia-Artikel zur LANR den ich meine und der mich etwas irritiert hat:

    Während die lebenslange Arztnummer bisher nur für die meist ambulant tätigen Vertragsärzte der kassenärztlichen Vereinigungen Verwendung fand, wird ab 2019 auch allen im Krankenhaus tätigen Ärzten eine solche zugeteilt. Damit wird – spätestens bei einer klinischen Tätigkeit im Rahmen der Facharztweiterbildung – faktisch jedem Arzt eine lebenslang gültige Arztnummer zugeteilt. Ärzte, die ihre Weiterbildung zum Facharzt nicht abgeschlossen haben und seit der Novellierung im ambulanten Bereich arbeiten, wird bislang keine LANR zugeteilt.
    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Arztnummer



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Wenn man im Rahmen des Entlassmanagements Rezepte erstellt oder AU schreibt, benötigt man tatsächlich die ANR. Bei uns machen das allerdings nur die Oberärzte und zumindest für diese hat die Verwaltung die Nummer "beantragt". Bis Ende 2019 gab es noch eine Übergangsnummer, die sich nur durch die Fachrichtung unterschied.

    Die Krankenhäuser sollten inzwischen alle Ärzte an das Verzeichnis gemeldet haben. Sollten. Ich gehe davon aus, dass das nicht der Fall ist. Für Dich hat das erstmal keine Konsequenzen. In den Unterlagen für die Personalabteilung trägst Du einfach keine Nummer ein.



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