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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo. Weiß jemand von euch wie es sich verhält wenn der Weiterbildungsberechtigte wechselt? Ein Chefarzt hat 3,5 Jahre, geht in Rente und der nächste Chefarzt hat drei Jahre Weiterbildungsberechtigung. Somit könnte man die Zeit für den FA ja voll machen. Selbiges könnte ja auch beim einmaligen Klinikwechsel der Fall sein?



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  2. #2
    Administrator Avatar von Brutus
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    Facharzt
    Beiträge
    10.153
    Das kommt drauf an. Wie sehen denn die Weiterbildungsinhalte der beiden Chefs aus?
    Das könnte ggf. ein Problem werden. Wenn beide Chefs die gleichen Inhalte anbieten, und andere Vorgeschriebene fehlen...
    I'm a very stable genius!



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  3. #3
    Banned
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    Es geht nicht um die Person, sondern um die Inhalte. Durch den Chefwechsel wird sich das Spektrum der Klinik kaum ändern. Es würde mich sehr wundern, wenn die Zulassungskommission das durchgehen ließe.



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