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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Liebe Forenbesucher,
    Liebe Kollegen,

    Ich bin im fortgeschritten Abschnitt der WB und habe folgendes Problem :
    Ich arbeite derzeit in der stationären Patientenbehandlung und fuehle mich dort nicht sehr wohl.
    Daher möchte ich sobald wie möglich in eine Praxis wechseln. Meine Facharztausbildung kann in der Praxis über die KV finanziell gefördert werden.

    Für den Antrag auf Förderung benötigt es eine Bestätigung von der LÄK, dass man im fortgeschritten Weiterbildungsabschnitt ist. (sog. Vorwegentscheid) dafür brauche ich ein Weiterbildungszeugnis von meinem jetzigen Weiterbildungsermächtigten.
    Dieser lässt sich Zeit und Zeit und Zeit.
    Was für mich bedeutet, je laenger kein Zeugnis vorliegt, desto laenger müsste ich erstmal an diesem Arbeitsplatz bleiben, da die finanziellen Bedingungen bei der KV ungeklärt sind.

    Eine Frage an alle Experten :

    Wer kennt sich aus? Gibt es eine Frist wie lange ein Weiterbildungsermächtigter Zeit hat, ein Weiterbildungszeugnis auszustellen? Gibt es etwa in der Berufsordnung/Weiterbildungsordnung Fristen? Oder kann er das beliebig lange hinauszögern? Was kann ich tun, um den Ablauf zu beschleunigen?

    Ich wäre für alle Antworten sehr dankbar!!!!

    Herzliche Grüße



  2. #2
    ehem-user-25-04-2022-1131
    Guest
    Hey, folgendes hab ich z.B. gerade bei der Ärztekammer Baden-Württemberg gefunden:

    "Arbeits- und Ausbildungszeugnisse sind grundsätzlich innerhalb einer angemessenen Frist auszustellen. Die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg regelt in § 25 BO, dass Zeugnisse über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und über Ärztinnen und Ärzte in Weiter- bildung grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung, bei Ausscheiden aus dem
    Beschäftigungsverhältnis hingegen unverzüglich anzufertigen sind. Dem Zeugnisempfängers obliegt die Pflicht, das Zeugnis beim Zeugnisgeber abzuholen."

    Quelle:
    https://www.google.com/url?sa=t&rct=...gM0TIfYi_NzE4Z

    Somit hat vielleicht die dir zugeordnete Ärztekammer evtl. auch für dich solche Fristen in petto?



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Hallo WatchMeRise!
    Absolut großartig. Vielen Dank, ich glaube das könnte helfen.



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