Gegen das Hausverbot würde ich erst einmal nicht verstoßen. Sonst wird es strafrechtlich ein Problem.
Wer hat dir überhaupt das Hausverbot erteilt? Derjenige muss ja über das Hausrecht verfügen, also idR der Rektor (oder delegiert).
Waren Zeugen anwesend?
Ich würde mich an den Rektor wenden und dir genau vorher überlegen welche Begründung du hast. Wenn es wirklich deine Schuld war, überlege ob es Zeugen gibt, im schlimmsten Fall Aussage gegen Aussage.
Ein Hausverbot in allen Gebäuden der Charite entspricht ja schon fast einer Exmatrikulation. Das muss auch von denen dann entsprechend gut begründet sein.