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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Naja... in Unkenntnis aller Details ist unsere Möglichkeit, dich in dieser Sache zu beraten, mehr als eingeschränkt.
    Vielleicht liest du deine Hausordnung noch mal genauer durch ("oder so was") ;)

    Im besten Fall gibt es da auch eine Befristung der Hausverbots wie bei Daisy.
    Sofern die deine Daten nicht aufgenommen haben, kannst du es natürlich auch mal versuchen, dich in die Räumlichkeiten zu wurschteln.
    Eine andere Option wäre das Gespräch mit höherer Stelle und/oder du lässt dich erst mal anwaltlich beraten (bevor dich die Chose Studium, Approbation uvm. kostet).

    Oooooder du suchst das Gespräch mit dem Hausmeisterlehrling.
    Nichtsdestotrotz tue ich mich schwer, mir Szenarien vorzustellen, bei denen körperliche Auseinandersetzungen mit Hausmeisterlehrlingen unausweichlich sind.
    Hier steht - je nachdem, was sich reell zugetragen hat - im Zweifel auch immer der Passus der Unwürdigkeit der Ausübung des ärztlichen Berufs im Raume, wenn es um die Beantragung der Approbation kommt und das zur Anzeige käme.
    I can't fix stupid but I can sedate it.



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  2. #12
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich frage mich ja wirklich, wie heftig und ausufernd eine einmalige körperliche „Auseinandersetzung“ sein muss (und was dahintersteckt), damit ein dauerhaftes Hausverbot für die komplette Einrichtung erteilt wird. Da würden mir nur Dinge einfallen, die möglicherweise strafrechtlich relevant sind und zur Anzeige gebracht werden könnten.
    Es wäre vermutlich schlichtweg sinnig, sich mal einen Anwalt zu nehmen und mit diesem und den Beteiligten das Problem zu klären.
    Dann könnte man auch sehen, welche Folgen das hat.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #13
    Registrierter Benutzer
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    Ich denke eine übergeordnete Stelle kann das Hausverbot des Sicherheitsdienstes aufheben.



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  4. #14
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    Zitat Zitat von problemvektor69 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    aufgrund einer körperlichen Meinungsverschiedenheit über meinen "Aufenthaltsgrund" mit einem Hausmeisterlehrling o.ä, wurde mir ein Hausverbot für ALLE Einrichtungen der Charité erteilt.....denkt ihr das resultiert in einer Exmatrikulation????
    Eine Exmatrikulation durch den Sicherheitsdienst / Facilitymanagement ist im deutschen Hochschulgesetz sicherlich nicht vorgesehen ;)

    Einige Fragen:
    1. War den Beteiligten Personen bei dem Vorfall klar, dass du Student bist? --> falls nicht, reduziert dies bereits die Wahrscheinlichkeit dass der Vorfall beim Studiensekretariat / Dekanat ankommt auf 0.
    2. Wurden denn überhaupt Personendaten von Dir dokumentiert? --> gibt es ne polizeiliche Anzeige gegen dich?

    Zitat Zitat von problemvektor69 Beitrag anzeigen
    Hab mich natürlich mit der Studienberatung in Kontakt gesetzt, die haben mir aber noch nicht geantwortet.
    Hätte ich erstmal nicht getan --> siehe Frage 1.
    Aber mal ganz realistisch: Wie soll an drei Campi ein Hausverbot tatsächlich umgesetzt werden?
    In neun Semestern Charité-Studium wurde ich nie namentlich kontrolliert. Selbst jetzt werden an den Eingängen doch nur die Mitarbeiterausweise/Studentenausweise kontrolliert. Da schaut niemand auf den Namen oder vergleicht sonstige Daten....



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  5. #15
    Gold Mitglied
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    Wenn der Betroffene allerdings an Klausuren und Seminaren teilnimmt, seine Anwesenheit auch dort bestätigt, da verpflichtend ist, offenbart er ja selbst, da gewesen zu sein.
    Denke allerdings bei Entschuldigung und Einsicht wird es wieder aufgehoben

    Hätte es allerdings auch versucht, mit dem Hausmeister zu regeln, nicht dem Studiensekretariat. Keine Ahnung ob die dann verpflichtet sind, dich anzuzeigen, falls du an einer Präsensveranstaltung teilnimmst



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