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  1. #1
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    Laut Anzahl der statistischen Studentenantworten sind Antworten A und B gleichauf.

    A) affektive Komponente
    B) kognitive Komponente

    Gemäß Dozenten ist Antwort A richtig.
    Laut dem Amboss-Artikel zum Thema "Nozizeptives System" Unterabschnitt "Schmerzkomponenten" ist die "kognitiv-bewertende Komponente" als "Interpretation und Umdeutung der Schmerzen" definiert. Darüber die Definition der affektiven Komponente trifft ja ziemlich eindeutig als Antwort auf die Frage zu.

    Mir Unklar ist allerdings, weshalb die Beschreibung als "quälend" und "unerträglich" nicht auch gleichzeitig kognitiv bewertend ist. Denn die Schmerzen werden hier ja als "unerträglich" interpretiert?

    Verständnisproblem meinerseits (das auch einige andere Studneten zufällig auch hatten?) - oder uneindeutige Definition/Fragestellung?



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  2. #2
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    Für mich bedeutet das bei Amboss, dass die kognitive Komponente quasi die Krankheitstheorie ist (Woher kommt der Schmerz, was hat den Schmerz verursacht?).
    Die Aufgabe war ja eigentlich nur die Definition von affektiver Bewertung (mit Beispiel!) wie von Amboss.



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  3. #3
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    Guest
    Ich keine, es wurde auch schonmal fast die gleiche Frage gestellt! Damals wurde "kognitiv" als die richtige Antwort gezählt. Man müsste die Frage nochmal suchen..



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  4. #4
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    Schaut jemand danach? Wo könnte man das finden?



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  5. #5
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    meintest du 2017 H.2.118 laut amboss: Die kognitiv-bewertende Komponente der Schmerzwahrnehmung ermöglicht es, Schmerzen umzudeuten oder anders wahrzunehmen. So ist sich der Patient aufgrund seines Erklärungsmodells der Bedrohlichkeit seiner Schmerzen kaum bewusst. Durch kognitive Bewertung kann ein Schmerzereignis also wie hier als harmlos wahrgenommen werden, das Gegenteil ist aber ebenso möglich.



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