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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    irgendwo dazwischen
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    Bei uns hatte der Betriebsarzt ne Telefonnummer für Fragen und er kam auch alle paar Wochen vorbei zur Sprechstunde (in meiner aktuellen Klinik kommt er sogar alle 1-2 Wochen). Musst du nicht sowieso zur EInstellungsuntersuchung? Die musste bei uns immer innerhalb von 6-8 erfolgen, nur 1x war es bei mir deutlich später.
    Miss you Mum



  2. #17
    Registrierter Benutzer
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    Da war ich schon längst - und der Betriebsarzt ist relativ weit außerhalb und nur zu speziellen Zeiten erreichbar.
    Dass verschiedene Sachen auch so gelten ist in Bezug auf die genannten Beispiele tatsächlich nachvollziehbar - wobei man das genannte Problem nicht mit Gesetzen vergleichen kann. Das gilt schon eher in Bezug auf Dinge wie "man darf keine Patientenverpflegung" nehmen - woran sich sehr viele Kollegen nicht halten. Unter anderem; mir scheint, dass letzten Endes viele Dinge theoretisch gelten an die sich in der Praxis kaum jemand hält.
    Theoretisch müsste man auch alles vom AG gestellt kriegen - letztlich muss man dann aber doch seine eigenen Schuhe kaufen. Mancherorts sogar das Oberteil. Anderswo soll das dann wieder nicht erlaubt sein? So richtige allgemeine Vorgaben scheint es da ja nicht zu geben.
    Und so extrem stark bindend scheinen sie häufig nur in der Theorie, weniger aber in der Praxis.
    In der Wäscheabteilung meinte man auch, ich müsse mir wenn ich Allergikerwäsche wolle eben was eigenes kaufen und selbst waschen, würden auch einige machen. Würde wahrscheinlich niemanden stören sofern die genau so aussieht wie die die gestellt wird - was also zählt ist wohl eher das Aussehen denn irgendwelche hygienischen Aspekte - insofern kann das mit letzteren eigentlich nicht begründet werden.
    Eher mit "Corporate Design"...insofern müsste das schon separat irgendwo festgehalten/unterschrieben werden...



  3. #18
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Nein das musst du nicht unterschreiben, da es nicht deiner Zustimmung bedarf. Das fällt unter das Direktionsrecht deines AG (er verlangt ja nicht das du im Tanga rum läufst) und nein er muss dir nicht alles stellen inkl Schuhe wenn er dazu keine Vorgabe macht. Wie kommst du auf die Idee? Stehen muss es aber tatsächlich irgendwo für dich einsehbar. Meist gibt es im Intranet eine Sammlung aller Dienstanweisungen und auchvdie Betriebsvereinbarung.



  4. #19
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von mbs Beitrag anzeigen
    "man darf keine Patientenverpflegung" nehmen - woran sich sehr viele Kollegen nicht halten. Unter anderem; mir scheint, dass letzten Endes viele Dinge theoretisch gelten an die sich in der Praxis kaum jemand hält.
    Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn es aber mal zu wenig Essen gibt oder die Pflege dich ärgern will bekommst du entweder kein Essen oder sogar Ärger.
    Zitat Zitat von mbs Beitrag anzeigen
    Theoretisch müsste man auch alles vom AG gestellt kriegen - letztlich muss man dann aber doch seine eigenen Schuhe kaufen. Mancherorts sogar das Oberteil. Anderswo soll das dann wieder nicht erlaubt sein? So richtige allgemeine Vorgaben scheint es da ja nicht zu geben.
    Es gibt "allgemeine Vorgaben der Klinik". Und die gelten dann auch.
    Zitat Zitat von mbs Beitrag anzeigen
    In der Wäscheabteilung meinte man auch, ich müsse mir wenn ich Allergikerwäsche wolle eben was eigenes kaufen und selbst waschen, würden auch einige machen. Würde wahrscheinlich niemanden stören sofern die genau so aussieht wie die die gestellt wird - was also zählt ist wohl eher das Aussehen denn irgendwelche hygienischen Aspekte - insofern kann das mit letzteren eigentlich nicht begründet werden.
    Auch hier wieder: wo kein Kläger da kein Richter. Erlaubt ist das nicht, auch nicht dass du die Wäsche nach Hause mitnimmst und selbst wäscht (was vielleicht eine Möglichkeit wäre zu testen, denn häufig liegt es tatsächlich am Waschmittel). Aber so lange sich keiner beschwert.

    Es gibt ja auch andere Regeln: Internet nicht für private Zwecke hernehmen, mit Strom aus der Steckdose nicht das Privathandy laden usw. Und wie überall: wo kein Kläger da kein Richter. Es gibt auch noch so Dinge wie Augenmaß und so.



  5. #20
    Banned
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Es gibt ja auch andere Regeln: Internet nicht für private Zwecke hernehmen, mit Strom aus der Steckdose nicht das Privathandy laden usw. Und wie überall: wo kein Kläger da kein Richter. Es gibt auch noch so Dinge wie Augenmaß und so.
    Also das ist wirklich müßig hier: Viele betreiben auch ne Kaffeemaschine auf der Station, streng genommen wegen Strom-Verbrauch, Brandschutz, Hygiene bestimmt eine Grauzone bzw verboten.
    Theoretisch darf man am Arbeitsplatz auch nicht trinken oder essen (hatte mal so ne Stelle).
    Oder das ganze Essen von Patienten, die entlassen wurden oder nicht gebrauchte Reserveessen--> die wandern theoretisch, korrekterweise in den Müll...

    Mit Augenmaß wie Anignu sagt, sonst würde es kaum jmd. da längerfristig aushalten



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