Da war ich schon längst - und der Betriebsarzt ist relativ weit außerhalb und nur zu speziellen Zeiten erreichbar.
Dass verschiedene Sachen auch so gelten ist in Bezug auf die genannten Beispiele tatsächlich nachvollziehbar - wobei man das genannte Problem nicht mit Gesetzen vergleichen kann. Das gilt schon eher in Bezug auf Dinge wie "man darf keine Patientenverpflegung" nehmen - woran sich sehr viele Kollegen nicht halten. Unter anderem; mir scheint, dass letzten Endes viele Dinge theoretisch gelten an die sich in der Praxis kaum jemand hält.
Theoretisch müsste man auch alles vom AG gestellt kriegen - letztlich muss man dann aber doch seine eigenen Schuhe kaufen. Mancherorts sogar das Oberteil. Anderswo soll das dann wieder nicht erlaubt sein? So richtige allgemeine Vorgaben scheint es da ja nicht zu geben.
Und so extrem stark bindend scheinen sie häufig nur in der Theorie, weniger aber in der Praxis.
In der Wäscheabteilung meinte man auch, ich müsse mir wenn ich Allergikerwäsche wolle eben was eigenes kaufen und selbst waschen, würden auch einige machen. Würde wahrscheinlich niemanden stören sofern die genau so aussieht wie die die gestellt wird - was also zählt ist wohl eher das Aussehen denn irgendwelche hygienischen Aspekte - insofern kann das mit letzteren eigentlich nicht begründet werden.
Eher mit "Corporate Design"...insofern müsste das schon separat irgendwo festgehalten/unterschrieben werden...