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Hallo,
die Frage richtet sich an diejenigen, die sich schon mit der Facharztprüfung auseinandergesetzt bzw. diese schon absolviert haben: Inwieweit müssen die Richtzahlen der Weiterbildungsordnung für die Facharztprüfung in der Chirurgie erfüllt werden? Und wie verhält es sich, wenn ich bspw. den Facharzt für Allgemeinchirurgie anstrebe, die Zeiten auch zusammen habe, aber bspw. in der O/U oder eben in der VCH deutlich nicht auf die geforderten OP-Zahlen komme? In der Regel muss man ja viele Jahre in der Abteilung sein, um überhaupt für derartige OPs berücksichtigt zu werden. Werden die Zahlen in der Regel vom Chef einfach bescheinigt oder wird man auch zugelassen, wenn man die Zahlen nicht nachweisen kann?
Vielen Dank und viele Grüße!