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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    28.03.2021
    Beiträge
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    Liebe Kollegen,
    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung 2020 und frage mich, wie ich die Einnahmen aus den Leichenschauscheinen oder Reha-Anträgen eintragen soll.
    Ich fülle die Steuererklärung mit "Wiso Steuer Sparbuch" aus.

    Danke für Eure Hilfe



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  2. #2
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.755
    Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit o.ä.hab nicht die von dir genutzte Software. Bei mir sind es selbsständige Einnahmen und dort kann ich angeben freiberufliche Tätigkeit. Dann machst du EÜR und bist fertig.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.759
    Ich hab auch eine andere Software und mach es so wie Firebird es beschreibt. Einfach irgendwo angeben wo man glaubt dass es sinnvoll ist. Das Finanzamt macht dann eh was es will. Ein paar Jahre lang hat es das genauso akzeptiert bei mir, dann waren ein paar Jahre dabei da haben sie es von sich aus umgeschrieben auf irgendwas anderes, dann wieder nicht mehr. Völlig egal. Hauptsache man gibt es erstmal möglichst sinnvoll an und was das Finanzamt dann macht ist sowieso blackbox.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    17.07.2011
    Semester:
    Erledigt!
    Beiträge
    106
    Werden eigentlich die Einkünfte als Impfarzt in einem Impfzentrum genau so behandelt? Weil da "hörte" ich mal, dass das steuerlich begünstigt sein soll. Weiß da jemand etwas näheres?



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  5. #5
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
    Mitglied seit
    02.10.2010
    Semester:
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    2.369

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    Ich kaper den Thread mal... Wie genau versteuere ich Einkünfte aus (BG-)Gutachten, die ich im Rahmen meiner Weiterbildung an meiner normalen Klinik geschrieben habe? Freiberuflich ist das doch eigentlich nicht, oder?



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