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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Ein besonders geschäftstüchtiger Zahnarzt hat das bei mir mal mit Faktor 7,5 versucht. Anschließend die Rechnung (und Behandlungsdokumentation diesbezüglich) geändert. Hab das ganze dann an die Zahnärztekammer und die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Bochum übergeben und afaik hatte der Verband der PKV mehrere ähnlich gelagerte Fälle von dem Herren vorliegen.
    - Er hat Dir das vorgeschlagen, Du hast das unterschrieben und ihn dann angezeigt? Ehrlich?
    - Oder er hat Dir das vorgeschlagen, Du hast das abgelehnt und er hat es trotzdem abgerechnet?
    - Oder er hat nichts gesagt und einfach 7,5 abgerechnet?
    Nur in den letzten beiden Fällen könnte ich Dein Verhalten verstehen.



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  2. #7
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    Zitat Zitat von Christoph_A Beitrag anzeigen
    Ich denke, wir sollten das trollen lassen, mit ner HNO Praxis nur 130000 Euro Umsatz zu erzielen ist etwas unterdurchschnittlich, dann hat man entweder zu wenig Privatpatienten oder zuwenig Durchsatz, mit ner Steigerung des Beratungssatzes größer 3,5 wirst Du nix erreichen, zumal freak1 schon richtig angeführt hat, daß Du da sehr schnell die Staatsanwaltschaft im Haus haben dürftest und die PKV Dich zusätzlich mit Regressen bombadieren wird.
    Wie soll denn das mit dem PKV-Regress gehen? Also, mein Patient unterschreibt die ausgehandelte Honorarvereinbarung. Ich schicke ihm eine Rechnung, die zahlt er an mich. Er reicht sie seiner PKV ein, die schreibt, dann sie keine Honorarvereinbarungen bezahlt und mein Patient nur 2,3-fachen Satz erstattet bekommt. Oder, wenn ich eine Begründung dazu geschrieben habe, vielleicht noch 3,5-fachen Satz.

    Und welche Straftat soll das sein? Ich muss doch Vertragsfreiheit haben und mich nicht für 10,72 Euro für 10 Minuten Rat zu einer der zig Tausend "Kann es Corona-sein?"-Erkältungenskonsultationen versklaven lassen? Es ist ja nicht so, dass ich das für akute Schmerzen erzwingen würde. Ich will nur, dass ich besser vergütet werde.



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  3. #8
    Banned
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    Als Privatpatient bekommt man in der Regel auch in einer anderen Praxis ohne größere Probleme einen Termin. Wenn du keine ganz besondere Expertise hast, warum sollte noch jemand zu dir kommen, wenn er bei dir den größten Teil der Rechnung selbst zahlen muss? Noch dazu bei einer Leistung, die es für die Kassenpatienten ohne Zuzahlung gibt? Mal abgesehen von den wenigen, deren Versicherung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet, aber auch da wirst du und/oder der Patient ohne hinreichende Begründung Probleme bekommen.

    Du kannst es ja mal versuchen. Ich finde es an sich legitim, dass du deinen Gewinn steigern willst. Aber ich als Privatpatientin würde keinen Fuß mehr in deine Praxis setzen. Ich glaube am Ende wirst du nur deine Privatpatienten und deinen Ruf verlieren.


    Zitat Zitat von annae827 Beitrag anzeigen
    Ich muss doch Vertragsfreiheit haben
    Vertragsfreiheit als Ärztin in Deutschland? Guter Witz.


    Warum machst du es nicht wie 95% der anderen HNO-Ärzte und bietest jede Menge IGEL-Leistungen an? Ist doch üblich, dass man in HNO-Praxen direkt an der Anmeldung direkt 3-5 Bögen in die Hand gedrückt bekommt, auf denen man diese und jene Sonderleistung "bestellen" kann. Dabei wird dann ein bisschen Angst gemacht, was es alles für schreckliche Erkrankungen gibt, gegen die man damit vorsorgen kann und schon läuft das Geschäft.
    Geändert von GelbeKlamotten (30.03.2021 um 13:11 Uhr)



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  4. #9
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Zitat Zitat von annae827 Beitrag anzeigen
    - Er hat Dir das vorgeschlagen, Du hast das unterschrieben und ihn dann angezeigt? Ehrlich?
    - Oder er hat Dir das vorgeschlagen, Du hast das abgelehnt und er hat es trotzdem abgerechnet?
    - Oder er hat nichts gesagt und einfach 7,5 abgerechnet?
    Nur in den letzten beiden Fällen könnte ich Dein Verhalten verstehen.
    Er hat nichts gesagt, 7,5 abgerechnet und als ich ihn darauf hingewiesen habe, dass das nicht geht, stattdessen die Positionen auf der Rechnung geändert (einfach die Anzahl mehr als verdoppelt). Zusätzlich waren die ursprünglichen Positionen (die ich schwarz auf weiß habe!) auch in der vom Gutachter angeforderten Behandlungsdokumentation nirgendwo mehr ersichtlich. Afaik war damals schon eine manipulationssichere Software vorgeschrieben, die Änderungen anzeigt; warum das trotzdem nicht der Fall war, weiß nur der Kollege.

    Dazu noch vielfach Sachen abgerechnet die einfach nicht erbracht worden sind bzw. laut der Gutachter nicht abgerechnet werden dürfen.

    Mir ist das ja prinzipiell egal was die PKV zahlt (hätte sie sogar getan), aber wenn man mir für 4-6 Füllungen eine Rechnung jenseits der 4k€ schickt hörts bei mir auf.

    Da ich in der Vergangenheit schon mehrfach schlechte Erfahrungen mit niedergelassenen Zahnärzten gemacht hab (ich habe da einfach kein Händchen für; und die Studienfreunde die Zahnmedizin gemacht haben wohnen zu weit weg), gehe ich jetzt in die Zahnklinik wo der mich behandelnde keinen Cent mehr davon hat, egal was er mit mir macht...
    Geändert von freak1 (30.03.2021 um 13:14 Uhr)



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  5. #10
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    Ich will auch besser vergütet werden. Aber wenn ich meinem Patienten ans persönliche Säckel gehe, dann erwartet er auch was außergewöhnliches oder er geht woanders hin... und gerade im deutschen Gesundheitssystem, wo die Forderung nach Leistung groß und die Bereitschaft zu zahlen dafür klein, wirst Du im besten Fall Dich dann weiterhin nur noch mit deinen KV Patienten begnügen dürfen...



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