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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo allerseits,

    ich hatte eigentlich vor, nach meinem HM-Studium zum WS 21/22 in ZM einzusteigen. Laut den bisherigen Studienordnungen wären mir dadurch je nach Uni bis zu 3 Semester "erspart" geblieben. Zudem hätte ich gemäß §61 der alten ZÄPrO die Prüfungen nur teilweise mitschreiben müssen.
    Nun tritt jedoch zum 01.10.2021 die neue Approbationsordnung in Kraft, in welcher es KEINE Regelung mehr für approbierte Ärzte gibt. Von einer Uni hieß es heute nach deren Rücksprache mit dem entsprechenden LPA, dass dies laut jetzigem Stand aufgrund der kompletten Umorganisation des Studienplans für mich und alle die ab diesem WS anfangen bedeuten würde, dass ich nur mit der Kohorte mitstudieren könnte, die dann ebenfalls ins 1. Semester startet. Also kurz gesagt, die absolute A****karte mit eine Studiendauer von 5 Jahren!!!
    Man habe das Anliegen nun an die zuständigen Stellen vorgebracht, aber ob dies (v.a. schon bis zum kommenden Semester) eine Übergangsregelung oder einen entsprechende Anpassung der Approbationsordnung geben wird, weiß keiner.
    Hat von den (potentiell) MKG-Interessierten hier schon jemand etwas davon mitbekommen, vielleicht von einer anderen Uni / einem anderen LPA? Wenn ja, was plant ihr jetzt für eure Weiterbildung? Gerne auch als PN...



  2. #2
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    Oh spannend, halt uns bitte auf dem Laufenden... habe ein sehr ähnliches Problem...



  3. #3
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    Habe das gleiche Problem und versucht Dir zu schreiben. Deine Nachrichtenfunktion ist aber anscheinend ausgestellt.



  4. #4
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    Meinst du mich @PaulSBonn? Liebe Grüße



  5. #5
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    Da das ja heute im Bundesrat durchgewunken wurde, habe ich auch das Problem. Gibts da irgendwie Möglichkeiten das zu umgehen?



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